Schläger muss ins Gefängnis

Richter verurteilt einen 27-jährigen Monheimer, der seine Ex-Freundin mit einem Baseball-Schläger attackiert hat.

Monheim. Einen 27 Jahren alten Mann aus Monheim hat das Landgericht Langenfeld gestern zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah es trotz Ungereimtheiten bei den Zeugenaussagen als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Freundin am 3. August 2013 mit einem Baseballschläger verletzt hat.

Freunde und Bruder des Angeklagten hatten sich an einem Baggerloch getroffen, um zu feiern. Doch es gab Streit. Der vorbestrafte Angeklagte gab an, er sei dabei im Gesicht verletzt worden.

Danach fuhr der Monheimer in die Wohnung der Ex-Freundin, weil er dort seinen Schlüssel und eine Geldbörse mit Kreditkarten und 600 Euro vermutete. Er habe, so die Frau in ihrer Aussage, alles durchsucht — sogar den Kühlschrank.

Als er seine Sachen nicht fand, wurde er wütend und demolierte mit einem Baseballschläger die Einrichtung. Danach soll er seiner Exfreundin die Spitze des Schlägers in den Unterbauch gerammt haben. Das Opfer ging erst einige Tage später zum Arzt. „Das war wohl ein Gefälligkeitsattest“ sagte der Anwalt des Angeklagten.

Vier Zeugen waren geladen. Die einen erklärten, den Stoß mit dem Baseballschläger nicht bemerkt zu haben. Einige wollen Schreie gehört haben, andere nicht. Der Bruder des Angeklagten verweigerte die Aussage.

Die Bewährungshelferin stellte den Mann in schlechtem Licht dar: Zu Terminen sei er fast nie erschienen, er habe zudem ein Drogenproblem. „Bekommen Sie das in den Griff“, sagte der Richter. „Machen Sie eine Therapie. Sie können sich gut ausdrücken, machen einen gepflegten Eindruck. Sie haben doch Chancen.“