Stadtwerke Hilden: Fünf Bieter sind noch dabei

Die Bürgeraktion trägt ihre rechtlichen Bedenken vor das Verwaltungsgericht.

<strong>Hilden. Fünf Energie-Versorger sind weiter im Rennen um den Ankauf von 49,9 Prozent der Stadtwerke. Ihr Angebot hat die mit dem Verkaufsverfahren beauftragte SMM-Managementberatung sowie die vom Stadtrat eingesetzte Lenkungsgruppe am meisten überzeugt. Diese auf die so genannte Shortlist gekommenen Bieter werden nun Einblick in alle Unterlagen der Stadtwerke erhalten, um anschließend ein zweites, verbessertes Angebot einreichen zu können. Dies soll bis zur nächsten Sitzung des Stadtwerke-Aufsichtsrates am 28. April vorliegen. Welche der zuvor zwölf zugelassenen Bieter es in die zweite Runde geschafft haben, wollten die Beteiligten am Freitag unter Verweis auf den rechtlichen Rahmen einer europaweiten Ausschreibung nicht öffentlich machen. Es sickerte aber durch, dass die Stadtwerke Düsseldorf und Solingen zu den Auserwählten gehören. Wer einen Zuschlag oder eine Absage erhalten hat, werden die Bieter bis Dienstag schriftlich erfahren.

Bürgeraktion beantragt eine einstweilige Anordnung

Die Auswahl der Teilnehmer für die zweite Verhandlungsrunde war ein Problem, mit dem sich die Lenkungsgruppe zu beschäftigen hatte. Ein zweiter wichtiger Tagesordnungspunkt war der Antrag auf eine einstweilige Anordnung, die von der Bürgeraktion beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht wurde. Die Wählergemeinschaft will durch das Gericht prüfen lassen, ob es rechtens war, sie aus dem "Team Vertragsentwürfe" genannten Gremium auszuschließen, das die Verhandlungen mit den Bietern führt.

"Wir sehen dadurch unser Mitwirkungsrecht verletzt", sagt Ludger Reffgen, der die Bürgeraktion in der Lenkungsgruppe vertritt. Der Stadtrat hatte die Verhandlungen an das aus Verkaufsbefürwortern zusammengesetzte Team delegiert. Dagegen hatte die Bürgeraktion bereits in der Ratssitzung protestiert und "verfahrensrechtliche Bedenken" geäußert. Diese Bedenken sollen die Richter klären.

Bis kommenden Dienstag haben die Richter eine Frist gesetzt, innerhalb der der Stadtwerke-Aufsichtsrat die aufgeworfenen Fragen beantworten soll. Danach fällt das Urteil. Dabei wird es aber zunächst nur darum gehen, ob tatsächlich eine "Eilbedürftigkeit" besteht. In der Sache selbst wird erst später entschieden.