Städte scheuchen grünes Werberad weg
Farbenfroher Hingucker, passt für manche Ordnungsämter ganz und gar nicht ins Stadtbild.
Langenfeld/Düsseldorf. Grün ist die Farbe der Hoffnung, und so hofft Jörg Viehweg, dass er demnächst nicht auch noch vom Düsseldorfer Ordnungsamt Post bekommt. „Es wäre doch schade um diese schöne Idee“, sagt der Hildener Heilpraktiker. Gemeint sind seine komplett knallgrün angestrichenen Fahrräder. Eine Handvoll hat er davon, einige stehen im Straßenraum und werben — „persönlich, individuell, ganzheitlich“ — für Viehwegs Heilkünste. Zum Beispiel an einem der Eingänge des Schlossparks in Benrath.
In Langenfeld und Hilden hat der der 51-Jährige seine apfelgrünen Fahrräder auch schon geparkt — und prompt das jeweilige Ordnungsamt auf den Plan gerufen. Beide Städte stufen die Räder mit dem Reklameschild im Rahmen und dem Faltblatt-Halter am Gepäckträger als unangemeldete Werbung ein.
JörgViehweg, Heilpraktiker
„Der Aufforderung, das Fahrrad zu entfernen, bin ich natürlich fristgerecht gefolgt“, sagt Viehweg. Trotzdem findet er die Reaktion der Rathäuser kleinlich: „Ästhetisch sind die Fahrräder eine Bereicherung fürs Stadtbild. Außerdem sind sie verkehrssicher. Ich kann mit ihnen auch herumradeln.“ Verkehrssicher? Das sieht Christian Benzrath im Langenfelder Fall anders: „Die Lampe war übermalt.“ Doch im Grunde spiele das genauso wenig eine Rolle wie die Ästhetik: „Entscheidend ist der überwiegende werbliche Zweck. Im öffentlichen Raum ist das Aufstellen eines solchen Objekts genehmigungspflichtig.“ Und kostenpflichtig: 8,50 Euro pro belegtem Quadratmeter und Monat zahlen etwa Einzelhändler in Langenfeld für Werbe-Aufsteller vor ihrem Laden. In Hilden sind es für einen „Kundenstopper“ pauschal 20 Euro monatlich.
Würde Viehweg denn eine Genehmigung erhalten? Für den Radständer vor der Langenfelder Stadtbibliothek, wo er das quietschgrüne Gefährt parkte, gewiss nicht. „Für Werbung sind die Ständer nicht gedacht. In der Stadtmitte haben wir ohnehin das Problem, dass uns Schrotträder immer mal wieder die begehrten Abstellanlagen verstopfen“, sagt Benzrath. Und an Stellen, wo keine Parkraum-Knappheit herrscht? Dort fürchtet der Ordnungsamtschef den „Nachahmungseffekt“: „Dann haben wir irgendwann ein Werbe-Fahrrad nach dem anderen hier stehen.“
Sein Hildener Amtskollege findet das Vorgehen gegen die „aus gewerblicher Sicht clever gemachte Aktion“ weder kleinlich noch streng: „Streng genommen handelt es sich um eine illegale Sondernutzung. Wir hätten also ein Bußgeld erheben können, aber davon haben wir abgesehen“, sagt Michael Siebert. Von 35 Euro Verwarnungsgeld bis zu 100 Euro und mehr reichen die möglichen Strafen. Andere Geschäftsleute mit Reklame-Rad blieben jedoch komplett unbehelligt, entrüstet sich Heilpraktiker Viehweg. So wie der Bioladen, der regelmäßig auf der Hildener Mittelstraße mit einem klapprigen dottergelben Damenrad wirbt. „Auch das werden wir so nicht hinnehmen“, versichert Siebert. In Benrath hat das grüne Heilpraktiker-Rad inzwischen Gesellschaft bekommen — von einem türkisblauen Fitnessclub-Fahrrad. Mal steht es am Schlosspark, mal auf dem Markplatz, mal vor der Kirche. Die Großstadt zeigt sich großzügig. Der Düsseldorfer Ordnungsamtschef Michael Zimmermann verweist auf das Opportunitätsprinzip des Ordnungsrechts. Die Stadt reagiere grundsätzlich „situations- und standortangepasst“ — bei Bagatellfällen sei eine „Duldung vertretbar“. Zumal dann, wenn Zweirad-Parkraum nicht knapp ist. So wie vor dem Schlosspark. Eher wirbt das Rad auch für die Metallbügel, die dort meist leerstehen: „Hier sind Fahrradständer!“