Testkäufe nach dem Zufallsprinzip
Die Stadt will für das Jugendschutzgesetz sensibilisieren.
Langenfeld. Gerade bei Volksfesten treffen Kontrolleure von Ordnungsamt und Polizei immer wieder auf betrunkene Jugendliche. Mancher junge Mensch dürfte den Alkohol allerdings noch nicht einmal kaufen. Um den Einzelhandel auf dieses Problem einmal mehr aufmerksam zu machen, führt das Referat Recht und Ordnung in den nächsten Wochen stichprobenartige Testkäufe von Alkohol und Tabak durch.
Tankstellen, Supermärkte, Kioske und andere Verkaufsstätten stehen im Fokus. Schwerpunkte oder besonders auffällige Läden gebe es nicht, weshalb die Auswahl für die Testkäufe nach dem Zufallsprinzip und im gesamten Stadtgebiet erfolgt. Ziel, so Referatsleiter Christian Benzrath, sei es nicht, Verkäufer oder Betriebe bloßzustellen, sondern das Personal hinsichtlich der Ausweiskontrolle bei jungen Menschen zu sensibilisieren.
Deshalb wurden alle Geschäfte im Vorfeld angeschrieben. Mit der Post kam gleichzeitig weiteres Aufklärungsmaterial über die Jugendschutzbestimmungen. Helfen soll auch eine Rechenscheibe, mit der die Mitarbeiter ohne große Mühe das Alter ihrer Kunden bestimmen können.
Die Testkäufe gehören zur Schwerpunktarbeit des Kriminalpräventiven Rates Langenfeld im Bereich Jugendschutz in diesem Jahr. Zu diesem Programm gehören auch Kontrollen des Einzelhandels hinsichtlich der Abgabe von jugendgefährdenden Medien, der Gaststätten und bei Veranstaltungen. Die Stadt arbeitet dabei eng mit der Polizei und dem Fachbereich Jugend, Schule, Sport zusammen.