(fbu) Das eigene Zuhause hat viel Mühe, Schweiß und Geld gekostet. Und das macht es zu etwas ganz Besonderem. Aber was passiert mit der Immobilie, wenn man selber nicht mehr darin wohnen kann. Das ist ein sehr emotional besetztes Thema. Und diesem nahm sich der Vortrag „Immobilie im Alter – vererben, verschenken oder verkaufen?“ an. Es referierten Laura Fleischauer, Rechtsanwältin für Erbrecht, unter juristischen und Chilla Hofmeister, Immobilienmaklerin aus Langenfeld, unter verkaufsstrategischen Aspekten. 85 Interessierte kamen in den Wiescheider Treff. Und die Zuhörer hatten ein großes Bedürfnis, sich bei aller Emotionalität des Themas sachgerecht darüber zu informieren. Kann man außer einer Erbschaft das Elternhaus an die eigenen Kinder weitergeben – entweder durch Schenkung oder Übertragung? Was sind die Probleme, wenn es mehrere Kinder gibt? Es lässt sich erahnen, dass dieses Thema diffizil und potenziell konfliktbeladen sein kann. Die juristischen Aspekte beinhalten eine riesige Bandbreite: angefangen vom Komplex Immobilie und Vorsorgevollmacht, vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungsvertrag oder Übertragungsvertrag oder Kombination aus beiden unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten. Nießbrauchrecht oder Wohnrecht – was ist besser? All diese Möglichkeiten und die sogenannte Zehn-Jahres-Frist bei der Hausüberschreibung wurden von Juristin Fleischhauer detailliert und fallbezogen mit ihren zentralen Vor- und Nachteilen erläutert. Die vielen Rückfragen zeigten, dass die unterschiedlichen Familienkonstellationen verschiedene Vertragsregelungen erforderlich machen. Die individuelle Lebenssituation gilt es immer, sorgfältig zu analysieren und sich über die eigene Zielsetzung Klarheit zu verschaffen. Was ist, wenn ich mein Haus doch zu Lebzeiten verkaufen möchte? Auf was ist dabei zu achten? Chilla Hofmeister berichtete aus ihrer 20-jährigen Erfahrung in der Immobilienbranche und gab zu bedenken, dass bei Privatverkäufen oft typische Fehler gemacht würden. Man setze den Preis höher an, um Spielraum für die Verhandlung zu haben. Man setze auf Zeit, probiere es in Eigenregie mit der Option, später einen Makler einzuschalten. Dabei könne man, wenn sich das Objekt nicht innerhalb der ersten Wochen verkaufen lässt, Gefahr laufen, dass kostbare Zeit verloren geht, verbunden mit ebenso hohen Vermögensverlusten. Die Empfehlung, eine Marktbewertung vom Experten vornehmen und sich nicht auf online abrufbare Preiseinschätzungen zu verlassen, wurde am Ende dieses Abends gegeben, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen. „Ich bin dankbar, dass diese brisanten Themen in so kurzer Zeit verständlich für alle aufgegriffen wurden“, lautete eine der vielen Reaktionen aus der Zuhörerschaft. Das Publikum verabschiedete die beiden Referentinnen mit großem Applaus.
In Langenfeld Vortrag über Erbrecht stieß auf großes Interesse
Langenfeld · „Immobilie im Alter – vererben, verschenken oder verkaufen?“ war der Titel der Veranstaltung. Zwei Expertinnen erläuterten die verschiedenen Aspekte – aus juristischer und verkaufsstrategischer Perspektive.
25.03.2025
, 06:00 Uhr