Auch wenn sich einige Anwohner gegen den Bau des Bayer-Sportzentrums an der südlichen Stadtgrenze wehren, hält Monheim weiter an seinen Plänen fest. Im Ausschuss für Stadtplanung am Donnerstag, 20. März, sollen die Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellungsbeschluss (182M Ida-Siekmann-Straße) gefasst werden. Die Beigeordnete Lisa Pientak informiert in der Vorlage zur Sitzung, eine „weiträumige Standortanalyse“ zeige „unter Berücksichtigung der Anforderungen und auch der landes- und regionalplanerischen Vorgaben“, dass der Standort „geeignet“ sei. Ziel ist es, die Voraussetzungen für ein neues Leistungszentrum des Fußballvereins Bayer 04 Leverkusen auf den landwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen zu schaffen. Dafür müsse auch der Regionalplan für eine 18 Hektar große Fläche mit der Zweckbestimmung Sporteinrichtung geändert werden. Das Verfahren laufe parallel zur Aufstellung.
Das Konzept von Bayer 04 sieht voraussichtlich zwölf Fußballplätze für Training und Spielbetrieb vor. Außerdem ist eine Tribüne für 500 Zuschauer geplant. Das Gelände sei im Besitz des Konzerns und bereits für eine Bebauung vorgesehen. Die Erschließung ist laut Pientak über die Straßen Fahnenacker und Hitdorfer Straße an das Autobahndreieck Monheim-Süd sichergestellt. Ein Grünkorridor soll einen ausreichenden Abstand zu den Wohnungen ermöglichen. Die Anlage soll in Vereinbarkeit mit dem Landschafts- und Artenschutz errichtet werden. Ein Gutachter werde auch den Immissionsschutz untersuchen. Die vorgesehenen Gewerbeflächen an dieser Stelle würden durch die Planung für ein Sportzentrum entfallen, heißt es weiter.
Das 29 Hektar große Gelände, um das es im Stadtplanungsausschuss geht, liegt zwischen Ida-Siekmann-Straße im Nordosten, Bayer-Crop-Science im Südosten, einer landwirtschaftlichen Fläche südwestlich des Heerwegs und der Wohnbebauung.
Nach der Beschlussfassung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit würden die Bürger über die Planungen informiert, heißt es seitens der Stadt. Vertreter des Sportvereins stünden an diesem Termin zur Verfügung. Voraussetzung für den Bau sei jedoch die Änderung des Regionalplans. Die Bezirksregierung muss den Flächennutzungsplan genehmigen.