Geflüchtete in Monheim „Unsere Bezahlkarte heißt Girokonto“

Monheim · Die Politiker im Sozialausschuss lehnten die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ab. Einem Antrag der CDU auf Vertagung stimmten Peto, SPD und Grüne nicht zu. Der Rat entscheidet am 9. April. Was die Ablehnung bedeutet.

In Monheim soll es keine Bezahlkarte für Geflüchtete geben.

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Geflüchtete in Monheim erhalten ihre monatlichen Leistungen per Überweisung und können dann mit der Girokarte bei Geldinstituten je nach Bedarf Bargeld abheben. Bei dieser Praxis soll es auch zukünftig bleiben. Die Politiker im Sozialausschuss lehnten jetzt mehrheitlich die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge ab und machen Gebrauch von der Landesverordnung vom 2. Januar, der sogenannten Opt-Out-Regelung. Die CDU enthielt sich. Angela Linhart (CDU) hatte zuvor angeregt, „noch abzuwarten“ und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Peto, SPD und Grüne lehnten den Antrag jedoch ab.

Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) signalisierte, in Monheim wolle man Geflüchtete von Anfang an so behandeln, als wenn sie auf Dauer hierblieben. Die Gemeinde wolle „keine Integrationshindernisse aufbauen“. Ausschlaggebend sei dabei, dass die Sozialverbände die Bezahlkarte aus humanitären Gründen ablehnten. Zimmermann stellte fest: „Unsere Bezahlkarte heißt Girokonto.“

Roland Gunia (SPD) merkte an, das Thema werde derzeit landauf und landab intensiv diskutiert. Seine Fraktion lehne die Bezahlkarte ab und plädierte dafür, weiter Bargeld auszuzahlen. Man befürchte durch eine Umstellung der bisherigen Praxis einen „hohen Verwaltungsaufwand“. Außerdem sei der Ansatz „diskriminierend“. Deshalb wolle man der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen.

Angela Linhart (CDU) hingegen verwies auf die Linie ihrer Partei, der an der Einführung gelegen sei. Schließlich sollten so direkte Geldauszahlungen verhindert werden, um einen Missbrauch schwieriger zu machen. Sie räumte aber ein, ihre Fraktion habe ebenfalls Probleme mit dem anstehenden Verwaltungsaufwand. Die Politikerin verwies auf ein Rundschreiben des Städte- und Gemeindebundes, in welchem dazu geraten werde, sich momentan noch gar nicht zu entscheiden und die Beschlussfassung der NRW-Landesregierung abzuwarten. Bürgermeister Zimmermann sagte, das Papier sei für Monheim „irrelevant“.

Die Unterstützungsleistung sei weitgehend durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben. Ein begrenzter Teil des Geldes müsste deshalb auch bei der Einführung einer Bezahlkarte weiterhin bar zur Verfügung stehen, erläuterte Anke Bitsch (Bereich Ordnung und Soziales). Der Bundestag habe 2024 den gesetzlichen Rahmen für die Einführung geschaffen. In NRW seien die Kommunen in der Pflicht. 396 Städte und fünf Bezirksregierungen müssten in ihrer Funktion als Leistungsbehörden entscheiden, ob sie die Leistungen als Geld-, Sachleistung, Wertgutschein oder in Form einer Bezahlkarte gewähren wollten. Im Januar sei die Bezahlkartenverordnung in NRW in Kraft getreten. Während des Verfahrens hätten jedoch einige Kommunen deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten verfügten und diese beibehalten wollten. Deshalb sei in der Verordnung eine Opt-Out-Regelung vorgesehen, die Gemeinden erlaubt, einen abweichenden Weg einzuschlagen.

Die Verordnung sehe auch vor, dass in der Regel eine Summe von bis zu 50 Euro pro Person monatlich bar ausgezahlt werden könne. Da die Gelder in Monheim derzeit zu 95 Prozent bargeldlos auf Girokonten überwiesen würden, sehe die Verwaltung keine Notwendigkeit, das Verfahren umzustellen, hieß es weiter. Bitsch teilte mit, die Umsetzung sei keine Verwaltungsvereinfachung, sondern Mehrarbeit und ziehe höhere Kosten nach sich. Außerdem schränke die Geldkarte die Betroffenen in ihrer Entscheidungsfreiheit ein und verhindere eine sparsame und selbstwirksame Lebensgestaltung.