Wohnung voller Kriegswaffen - 53-Jähriger vor Gericht
Mehrere Maschinenpistolen, Handgranaten und sogar einen Flugkörper soll der Angeklagte (53) besessen haben.
Langenfeld. Der 53-Jährige schaut ratlos. „Ich habe nie etwas Böses geplant. Ich bin einfach nur ein Sammler“, sagt er. Es sei eine Dummheit gewesen, wegen der er sich sogar mit seiner Ehefrau gestritten habe. Doch nicht nur mit ihr gab es Ärger. Der unerlaubte Waffenbesitz und -Erwerb brachte den dreifachen Familienvater auf die Anklagebank des Amtsgerichts.
In der Anklageschrift sind die Waffen aufgeführt: mehrere Maschinenpistolen, Handgranaten, rund 50 Kilogramm Munition und sogar ein Flugkörper soll der Mann in seiner Wohnung in Langenfeld gehortet haben. Hinzu kommen Gaspistolen und Luftgewehre. „Für keine dieser Waffen hat der Mann eine waffenrechtliche Erlaubnis“, sagte Staatsanwalt Peter Bosbach in der gestrigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht. Die Wohnung sei ein regelrechtes Kriegswaffenarsenal gewesen.
„Was wollten Sie mit den Waffen machen?“, fragte der Staatsanwalt den sichtlich verunsicherten Angeklagten. „Ich habe sie einfach gesammelt“, wiederholte der gelernte Kfz-Mechaniker mehrfach. Er habe von den Waffen nie Gebrauch gemacht. „Wohin soll ich auch schießen?“, fragte er.
Laut Staatsanwalt sei „haufenweise“ Munition in der Wohnung sichergestellt worden, die nicht zu den aufgefundenen Waffen passte. „Das legt den Verdacht nahe, dass sie die Dinger auch weiterverkauft haben“, sagt Staatsanwalt Bosbach. Die Staatsanwaltschaft habe von einer nicht zu nennenden Quelle einen Hinweis bekommen. „Ich habe nie etwas verkauft“, beteuerte der Mann.
Er habe Munition gekauft und darauf gehofft, auch die dazugehörige Waffe zu bekommen. „Aber die habe ich dann nie bekommen.“ Zu welchen Waffen die Munition jedoch passen könnte, wusste der Mann auf Anhieb nicht. „So viel Ahnung habe ich auch nicht“, sagte er. Auch die Funktion des aufgefundenen Flugkörpers wusste der Mann nicht einzuordnen.
Waffen und Munition habe der Angeklagte auf einer Messe gekauft. Die Sachen seien dann von „Männern in einem Auto“ angeliefert worden — an einem vorher ausgemachten Treffpunkt. „Das hätten Ihnen diese Männer gar nicht verkaufen dürfen“, sagte Bosbach. Namen oder Telefonnummern der Verkäufer konnte der Angeklagte nicht nennen.
Unklar ist bislang noch, ob die Handgranaten in Einzelteile zerlegt und somit funktionsuntüchtig waren. „Das spielt für die Strafzumessung eine entscheidende Rolle“, sagte Bosbach. Die Staatsanwaltschaft will nun weitere Ermittlungen durchführen, um die Frage zu klären. Der Prozess wird ausgesetzt.