Abriss ist nun endgültig vom Tisch
Ein Brief ändert (fast) alles. Das Amt für Denkmalpflege in Köln kündigte an, die Neandertalhalle in die Denkmalliste eintragen zu lassen. Die Verwaltung ist erst einmal ratlos.
Mettmann. Die Entscheidung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege in Pulheim, die Neandertalhalle in die Denkmalliste eintragen zu lassen, hat Konsequenzen. Ein Abbruch oder ein Neubau der Halle ist ohne weiteres nicht mehr möglich. Also müsste die Stadt Geld in die Hand nehmen, um die Halle, die Anfang der 80er Jahre gebaut worden ist, in einen Zustand zu versetzten, dass sie in auch noch in den nächsten zehn bis 15 Jahren nutzbar ist.
Wie Fachbereichsleiter Kurt-Werner Geschorec gestern mitteilte, müssten mindestens 2,5 Millionen Euro investiert werden. „Das Dach, die Heizung und die Lüftung müssen dringend saniert werden.“ Wenn man dann die Halle optisch aufhübschen, den verblassten Außenanstrich erneuern würde, und beispielsweise die marode Bestuhlung im Theatersaal erneuern wolle, wären mindestens noch einmal eine Millionen Euro nötig. „Angesichts unserer schlechten Haushaltssituation wird das schwierig“, sagte Geschorec.
Doch die notwendige technische Erneuerung ist nicht alles. „Die Zahl der Mitarbeiter im Stadthallenamt ist nicht gerade üppig“. Wenn man die Halle besser vermarkten wolle, müsse auch personell nachgebessert werden. Schließlich besteht beim Brandschutz erheblicher Handlungsbedarf. Bislang hat sich die Stadt immer damit geholfen, dass Feuerwehrleute eine Brandschutzwache während der Veranstaltungen gestellt haben. Der technische Brandschutz wurde damit ersetzt. Aber auf Dauer sei dies keine Lösung. Er, Geschorec, könne die Unterschutzstellung des Gebäudes nicht gänzlich nachvollziehen, zumal er kein Fachmann sei. Sicherlich sei die Halle ein typisches Veranstaltungsgebäude der 70er und 80er Jahre. Auch richtig sei, dass sie ein markanter Punkt in der Innenstadt und ihre Bedeutung als wichtiger Veranstaltungsraum einer Kreisstadt nicht weg zu diskutieren sei. Auf der anderen Seite weise die Neandertalhalle zahlreiche Mängel auf. So sei sie nicht barrierefrei zu betreten. Eine Unterteilung des Foyers für kleinere Veranstaltungen ist lediglich mit Vorhängen möglich.
Sollte die Stadt Mettmann nicht in der Lage zu sein, die Neandertalhalle wirtschaftlich zu betreiben, müsse ein schwieriger Weg beschritten werden. Also: Die Immobilienverwaltung der Stadt stellt an die Untere Denkmalbehörde (ebenfalls bei der Stadtverwaltung angesiedelt) den Antrag auf Abriss. Dann muss die Obere Denkmalschutzbehörde, sprich das Rheinische Amt für Denkmalpflege, die Zustimmung geben. Wenn nicht, kann die Untere Denkmalbehörde trotzdem die Abrissgenehmigung erlauben. Doch dann kommt der NRW-Bauminister als oberster Denkmalschützer ins Spiel, der letztendlich über die Zukunft der Halle entscheidet. So oder so, es bleibt schwierig. „Wir können die Halle nicht einfach abschließen und sie ihrem Schicksal überlassen.“ Denn verkommen darf das Baudenkmal auch nicht. Die Stadt will bis Ende des Jahres alle Alternativen untersuchen (Abriss, Neubau, Erhalt, Investorlösung mit Vermarktung Jugendhausgrundstück) und der Politik zur Entscheidung vorlegen.