Armenier wird nach Diebstahl abgeschoben
Zweimal wurde der Mann dabei erwischt, wie er in einem Supermarkt Schnaps mitgehen ließ.
Mettmann/Wuppertal. Ein paar Schnapsflaschen geklaut und dafür ein Jahr und vier Monate hinter Gittern? Das war schon ein hartes Urteil des Amtsgerichts für einen Armenier, der wegen Diebstahls seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt. „Das ist ziemlich heftig“, fand auch der Verteidiger, der seinen Mandanten nun zum Berufungsgericht nach Wuppertal begleitet hatte. Dort wurde nicht mehr groß verhandelt, weil klar war: Der 38-Jährige will zurück nach Hause — und das schnell.
Würde man jetzt noch lange weiterverhandeln und müsste er wegen seiner Drogenabhängigkeit auch noch begutachtet werden, könnte er länger im Gefängnis sitzen als eigentlich nötig. So wird er vermutlich im Sommer nach Verbüßung der Zweidrittelstrafe direkt aus der Haft nach Armenien abgeschoben, wo seine Frau schon auf ihn wartet. Die Ausländerbehörde hatte dafür bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung grünes Licht gegeben, die Staatsanwältin hat die Sache ebenfalls abgenickt: Einer Ausweisung steht also nichts mehr im Weg.
Aber was genau war überhaupt passiert bei Rewe am Jubiläumsplatz, wo der Angeklagte zweimal Schnaps geklaut hatte? Auf frischer Tat ertappt hatte ihn dort beim ersten Mal ein Verkäufer, als er gerade 23 kleine Flaschen im Rucksack verstaut hatte. Vor der Eingangstür ging es hin und her: Der Verkäufer schubste den Mann zurück in den Supermarkt und der wiederum drängte sich beim zweiten Versuch erfolgreich nach draußen. Allerdings ohne seinen Rucksack, den ihm der Verkäufer zuvor aus der Hand gerissen hatte. Weil dort aber wichtige Papiere der Ausländerbehörde drin waren, kam der Mann nochmals zum Tatort zurück. Man gab ihm den Rucksack — allerdings ohne den zuvor darin verstauten Schnaps. Hätte er den bezahlt, hätten auf dem Kassenbon 57 Euro gestanden. Acht Flaschen Wodka für 39 Euro kamen beim zweiten Rewe-Diebstahl hinzu — auch dabei hatte man ihn erwischt.
Geklaut hatte der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Kleberstraße, um seine Drogensucht zu finanzieren. Zuvor gab es bereits eine andere Verurteilung, die ihm vier Monate Freiheitsentzug auf Bewährung eingebracht hatte. Seinen Asylantrag hat der Armenier mittlerweile zurückgezogen. Zuvor sei man davon ausgegangen, dass der Mann nach Deutschland eingereist sei, um das Geld für die Rückreise zu kassieren. Das ließ zumindest das Gericht durchklingen, um gleich darauf zu erwähnen, dass dem offenbar nicht so gewesen sei, da eben doch ein Asylantrag gestellt wurde. Die Berufung wurde nun zurückgenommen.