Blitzer an der A 3: Anwalt zielt auf Messfehler ab
Der Kreis Mettmann sieht der Klage „gelassen“ entgegen.
Mettmann. Seit der mobile Blitzer auf der A 3 steht, wurden schon mehr als 30 000 Autofahrer beim zu schnellen Fahren erwischt. Mehr als 3000 mussten ihren Führerschein abgeben. Einige Autofahrer gehen gegen die Bußgeldbescheide juristisch vor. Der Wuppertaler Anwalt Tim Geißler behauptete schon Anfang des Jahres, dass unter anderem die Mobilität des Blitzers eine Quelle für Messfehler sein könnte.
Nun vertritt Geißler einen Mandanten in einem Verfahren vor dem Mettmanner Amtsgericht. Auf der Internetplattform „anwalt24.de“ sagt Geißler: „In einem ersten Verhandlungstermin um eine Messung mit diesem Gerät konnten wir als erste Anwälte überhaupt mit Erfolg einen konkreten Messfehler des Gerätes aufdecken und rügen. Zugleich ist dieses Verfahren das erste, in dem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Gutachten erstatten muss“, so Geißler weiter. Das Amtsgericht habe entschieden, dass der Blitzer genauer überprüft werden muss. Der Richter wolle sicher gehen, dass die Messung technisch einwandfrei zustande gekommen ist.
Hierfür müssen aber weitere Sachverständige ein Gutachten erstatten, erläutert Geißler. Im Detail soll geklärt werden, ob das Gerät der Anleitung und Bauartzulassung entsprechend aufgestellt war. Darüber hinaus geht es um die „zulässige Austrittshöhe“ des Laserstrahls.
Der Kreis Mettmann sieht dem Verfahren sehr gelassen entgegen. „Es handelt sich lediglich um einen Beweisantrag“, sagte Kreis-Sprecherin Daniela Hitzemann. Nun muss das Ergebnis des Sachverständigen abgewartet werden. Das Gerät wurde vor dem Betrieb zwei Jahre lang getestet.