Erben: „Das Gesetz kann nicht alles regeln“
Notar Reinhard Busse erklärte, wie nach dem eigenen Ableben mit einem ordentlichen Testament Probleme vermieden werden.
Mettmann. „Es ist wichtig. Es ist vielfältig. Es ist schwierig.“ Mit diesen drei Sätzen führte der Mettmanner Notar Reinhard Busse in das Thema Erbrecht ein. Auf Einladung der „Aulen Mettmanner“ sprach er am Dienstagabend im Mehrgenerationenhaus. „Ich kann Sie nur sensibilisieren“ und „ich mache Sie bösgläubig“ wiederholte der Mann, der in seiner lockeren und hochpräzisen Art an Moderationen Günther Jauchs erinnerte.
„Das Gesetz kann nicht alles regeln.“ Bei der Verfassung eines Testamentes bat er um Eigenverantwortlichkeit, aber auch um die Unterstützung des Fachmanns. Das Fatale sei, das es viel schwieriger sei, ein Testament zu gestalten als es scheint. „Ähnlich wie beim Schachspiel gibt es ein paar Züge, die man nicht macht.“
Nur das Ein-Satz-Testament („Ich vererbe alles meinem Mann“) lässt er gelten. Schon bei zwei Sätzen wie „mein Mann soll alles bekommen und nach seinem Tod unsere Kinder Carolin und Sophie“ bekomme er schwitzige Hände. Eine so schriftlich fixierte Aussage mache den Mann handlungsunfähig. Was ist, wenn eines der Kinder Sektenmitglied würde oder rauschgiftsüchtig? Der Mann müsste trotzdem dem letzten Willen der Frau nachkommen.
An vielen Stellen gab es Nachfragen, auch zu den Kosten eines notariell beurkundeten Testaments. Die Gebührenordnung der Notare liege unter der von Rechtsanwälten und gelte bundesweit, sagte Busse.
Im zweiten Teil kamen noch viel mehr Nachfragen, bei denen es um Vorsorgevollmachten („gar nichts zu machen ist nicht gut“) und Patientenverfügung („ein rein medizinisches Thema“) ging.
Eine Art Schockstarre durchzog die Zuhörer, als Notar Busse die „Nagelprobe“ empfahl. „Stellen Sie Vollmachten grundsätzlich nur jemandem aus, dem Sie so vertrauen, dass er auf der Stelle, also sofort, in Ihrem Sinne handeln könnte.“ Sobald man nur ein bisschen zögere oder Bedenken habe, handele es sich um die falsche Person. Mit allerlei Gedanken zur Patientenverfügung („ich empfehle die anerkannten Formulierungen der Ärztekammer oder der Bischofskonferenz“) schloss der überaus informative Vortrag.