Erkrath: Wildwuchs gestattet Verkehrsverstöße
Wer ein Gebot nicht erkennen kann, muss auch kein Bußgeld bezahlen.
Erkrath. Das Tempo 30-Schild, das die maximale Höchstgeschwindigkeit für die Hattnitter Straße vorgibt, wurde von wild sprießendem Baumgrün ganz im Sinne mancher Autofahrer in den Klammergriff genommen: Das Tempogebot ist schlicht nicht mehr zu erkennen. Ein weiteres Beispiel für Schilder, die von der Botanik ihrer Funktion enthoben wurden, nennt WZ-Leserin Juliane Mainzer: "Hier bei mir an der Maximilian-Weyhe-Straße sind Halteverbotsschilder zugewachsen", sagt sie.
Ein Autofahrer, der dort trotzdem stoppt, macht sich nur strafbar, wenn er dadurch andere gefährdet oder behindert. Ist dies jedoch nicht der Fall und er wird trotzdem von einer Ordnungskraft zur Kasse gebeten, "kann er Einspruch erheben", so ein Mitarbeiter des Ordnungsamts. Die Chancen, von der Zahlung entbunden zu werden, stehen nämlich gut: "Wir prüfen das dann und nehmen es zurück, wenn sich die Angaben des Autofahrers bewahrheiten", so die Ordnungskraft.
Zu verhindern, dass sich das Grün gar nicht erst in die Verkehrsregeln einmischen kann, ist Aufgabe des Tiefbauamts - und von Privatleuten: "Wenn nämlich der Baum auf einem Privatgrundstück ein Schild verdeckt, ist es Aufgabe des Besitzers, das zu entfernen", sagt Tiefbauamtsleiter Peter Heffungs.
Seine Mitarbeiter kontrollierten zwar regelmäßig die Schilder - "wir sind aber dankbar, wenn uns Bürger darauf hinweisen". Damit das leichter fällt, hier die Nummer des Tiefbauamts: 0211/24076601.