Frau fühlt sich massiv bedroht —Stalker auf freiem Fuß
Die Verfolgte erstattete bereits mehrere Anzeigen, wurde sogar mit dem Messer verfolgt. „Kein Haftgrund“, meint die Polizei.
Hilden. Der Mann, nach dem die Polizei vor zwei Monaten mit einem Großaufgebot gesucht hat, lebt weiter unbehelligt in der Region. Das berichtet seine Ex-Freundin, der seine Attacke eigentlich gegolten haben soll. Der 36-Jährige war am 5. Februar mit einem Messer bewaffnet hinter einem Mann die Richard-Wagner-Straße entlang gelaufen, woraufhin die Polizei Großalarm für den Hildener Süden ausgelöst hatte. Kurz darauf war klar, dass es sich um eine Beziehungstat handelte: Der „Messermann“ hatte den anderen fälschlicherweise für einen Nebenbuhler gehalten. Es handelte sich jedoch um einen Handwerker, der auf dem Weg zu der Ex-Freundin war. Für die Öffentlichkeit habe keine Gefahr bestanden, hieß es von der Polizei.
Ulrich Löhe, Polizeisprecher
Für sie vielleicht nicht, für die 33-jährige Ex-Freundin bestand sie und besteht sie weiterhin. Sie hat Strafanzeige wegen Nachstellung und Bedrohung gestellt, beileibe nicht zum ersten Mal. „Wir haben eine Gefährder-Ansprache mit dem Mann gehabt“, sagt Polizeisprecher Ulrich Löhe dazu. „Er darf sich der Frau nicht mehr nähern.“ Haftgründe gebe es derzeit aber nicht. Dennoch verfolgt der 36-Jährige seine ehemalige Freundin und die gemeinsame Tochter offenbar mit Dauer-SMS und anderen Nachrichten auf dem Handy, Nachbarn wollen ihn in der Nähe der Wohnung gesehen haben. Die junge Frau fühlt sich bedroht, hat ihn seit 2011 schon mehrfach angezeigt. Ein Verfahren wegen Beleidigung endete mit einer Geldstrafe, ein anderes wurde ebenso eingestellt wie eines wegen Körperverletzung im Jahr 2013.
Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt, steht nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Langenfeld an. Dort geht es Ende April um gefährliche Körperverletzung, der er anklagt wird. Das Verfahren wegen Nachstellung ist dagegen noch nicht eröffnet.
Seit 2007 gibt es den Paragrafen in Deutschland, der das Nachstellen — Stalking — unter Strafe stellt. Dort ist von Haftstrafen bis zu zehn Jahren die Rede, doch sind bisher nur wenige mutmaßliche Täter angeklagt oder sogar verurteilt worden. Die Beweislage sei schwierig, heißt es immer wieder. In den weitaus meisten Fällen werden Täter eher wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung verurteilt — nachdem etwas passiert ist, also. Der FBI-Profiler John Douglas hat in seinem Buch „Mörder aus Besessenheit“ den Satz geprägt, dass Stalking „Mord mit Ansage“ sei und für die Behauptung viele Fälle als Beweis aufgeführt.
Die Ex-Freundin hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, wieder in ein normales Leben hinein zu finden. Sechs Jahre lang war sie mit dem Mann zusammen, wurde nach eigenen Worten misshandelt. „Nie hätte ich gedacht, dass ich einmal in eine solche Lage kommen würde“, berichtet sie.