Gericht weist Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zurück
In Düsseldorf ging es gestern um den Streitfall bei Georg Fischer.
Mettmann/Düsseldorf. Die Erleichterung im Gerichtssaal war groß, als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Denn der gekündigte Betriebsratsvorsitzende beim Automobilzulieferer Georg Fischer bleibt weiterhin im Amt und somit auch im Unternehmen, das entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht in der gestrigen Hauptverhandlung. Das Unternehmen hatte dem Betriebsratsvorsitzenden im Herbst 2015 gekündigt, weil dieser unerlaubt einen zweitägigen Urlaub angetreten hatte.
Der Betriebsrat hatte die Kündigung zunächst blockiert, woraufhin Georg Fischer versuchte, die Kündigung gerichtlich durchzusetzen. In einer Vorverhandlung lehnte der Betriebsratsvorsitzende eine Abfindung von 150 000 Euro ab. Der Richter entschied nun in erster Instanz, dass zwar eine Pflichtverletzung vorläge, diese aber in Abwägung nicht schwerwiegend genug sei, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Der Vorsitzende hielt dem Betriebsratsvorsitzenden in seiner Begründung zugute, dass er bereits seit 15 Jahren im Unternehmen tätig sei und bislang keine Abmahnungen gegen ihn vorlägen. Auch die Argumentation des Unternehmens, das der Betriebsratsvorsitzende für eine Blockade der Personalpolitik von GF alleinig verantwortlich machte, wies der Richter zurück. Ferner sei für diese Entscheidungen der gesamte Betriebsrat verantwortlich.
Aufgrund des großen Interesses am Prozess, wurde die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Saal verlegt. Begleitet wurde sie von vielen dutzend Gewerkschaftsmitgliedern, die vor Beginn der Sitzung, die wegen des großen Andrangs verspätet begann, vor dem Gerichtsgebäude gegen die Kündigung von des Betriebsratsvorsitzenden demonstrierten. Vor Verkündung des Urteils versuchte der Richter mit Blick auf das Zerwürfnis zwischen Unternehmen und Betriebsrat erneut beide Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und schlug ein Mediationsverfahren vor. Nach mehreren Beratungsunterbrechungen wurde dieser Vorschlag aber von beiden Parteien als nicht umsetzbar verworfen, da sie sich nicht auf gemeinsame Modalitäten einigen konnten. Der Anwalt von Georg Fischer monierte in der Verhandlung mehrfach, dass das Unternehmen wegen der Blockade von Personalentscheidungen zusehens kaum noch führbar sei.