Mettmann Gerichte fahren den Betrieb hoch
Mettmann. · Amts- und Landgericht suchen den Weg zurück in den Alltag.
Seit Wochen laufen die Gerichte im Notbetrieb. Verhandelt werden nur Haftsachen und was eilt. Nun soll langsam mit der Rückkehr zur Normalität begonnen werden inmitten einer fortschreitenden Pandemie – und die Justiz steht erneut vor großen Herausforderungen. Prozessbeteiligte, Zeugen und all jene, die ein rechtliches Anliegen haben: In den Gerichtsgebäuden herrscht üblicherweise viel Publikumsverkehr. Schon bei den Einlasskontrollen wird es kompliziert mit den Abstandsregelungen – auf den Fluren und in den Gerichtssälen ist es nicht besser.
Weder beim Mettmanner Amtsgericht noch beim Wuppertaler Landgericht sind alle Verhandlungssäle groß genug, um den geforderten Abstand zwischen den Prozessbeteiligten zu schaffen. Vor allem auf der Richterbank wird es schnell eng. Anwälte müssen nah beim Mandanten sitzen, um miteinander zu sprechen. Dazu noch Staatsanwälte, Nebenkläger und psychiatrische Gutachte.
Deshalb wurden bereits terminierte Strafprozesse ausgesetzt, mögliche Fristen ausgeschöpft. Justizangestellte arbeiten seither im Homeoffice oder im Schichtbetrieb, der Publikumsverkehr wurde erheblich eingeschränkt. Und dennoch gilt für Strafverfahren das Beschleunigungsgebot – auch deshalb, weil inhaftierte Angeklagte nicht unnötig lange in der Untersuchungshaft untergebracht werden sollen. „Straftäter haben Anspruch auf ein rechtskräftiges Urteil. Man kann niemanden langfristig in einem Schwebezustand lassen“, sagt der Sprecher des Landgerichts, Christian Lange. Zwangsräumungen, Versicherungsangelegenheiten und was noch zivilrechtlich geklärt werden muss: Die Geduld der Betroffenen wird derzeit auf die Probe gestellt.
Landgericht will flexible Trennwände aufstellen lassen
Nun soll zu den üblichen Abläufen zurückgekehrt werden. Am Landgericht soll ein Schreiner mit der Herstellung von flexiblen Trennwänden beauftragt worden sein, die zwischen den Prozessbeteiligten aufgestellt werden. Das könnte auch für das Amtsgericht eine Lösung sein – dort rechnet man ab Mai mit zunehmendem Publikumsverkehr. „Wir können nicht ein halbes Jahr alles im Notbetrieb laufen lassen“, stellt Pressesprecher Richter Markus Zweigle klar. Vermutlich wird man auch dort zum Zollstock greifen, um die Abstandsregeln umzusetzen. Außerdem: Nicht jeder müsse mit jedem Anliegen vorsprechen, vieles lässt sich vor allem im Zivilrecht auch auf dem Schriftweg klären.
Und was ist mit dem Maskengebot? Bislang war etwa das Tragen einer Gesichtsverschleierung im Gerichtssaal verboten. Auch deshalb, weil es ein wichtiger Bestandteil eines Gerichtsprozesses ist, Angeklagten oder Zeugen ins Gesicht schauen zu können. Keine einfache Frage, die nun entschieden werden muss.