Gewaltdelikte führen die Statistik an
Die Jugendgerichtshilfe veröffentlicht die Liste der Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden in Mettmann.
Mettmann. Die Zahl der Jugendstraftaten in 2014 in der Kreisstadt ist im Vergleich zum Jahr 2013 um 68 Fälle gestiegen. Wie Jugendgerichtshelfer Manfred Cserni mitteilt, hat es eine Serie von Graffiti-Delikten durch Kinder gegeben, die die Verfahrenszahlen maßgeblich erhöhten. „Das Problem ist, dass wir es gerade bei Graffitis häufig mit Kindern zu tun haben. Wenn sie unter 14 Jahre alt sind, können wir sie nicht belangen. Wir haben Briefe an die Eltern geschrieben und Gesprächsangebote gemacht. Die hat jedoch niemand angenommen“, berichtete Cserni unlängst beim Bürgerverein Metzkausen. Wie in den letzten Jahren seien schwere Straftaten die Ausnahme. Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen, Diebstähle und Betäubungsmittelbesitz spiegelten in 2014 den größten Teil der örtlichen Jugenddelinquenz wider. Konkret: Es gab insgesamt 669 Delikte. Betrugsdelikte: 46, Eigentumsdelikte 134, Gewaltdelikte gegen Personen 157, Gewaltdelikte gegen Sachen 174, Sexualdelikte 8, Suchtdelikte 77, Verkehrsdelikte 34, sonstige Deliktgruppen 39.
328 Täter wurden registriert (256 männliche Jugendliche, 72 weibliche Jugendliche). Die Täter haben folgende Nationalität: 298 deutsch, elf türkisch, der Rest verteilt sich auf andere Länder (jeweils 1 oder 2 Straftäter). Interessant, so Cserni, ist die Zahl der deutschen Straftäter mit Migrationshintergrund, der insgesamt 25 Prozent beträgt. Es lassen sich 28 Prozent osteuropäische, 20 Prozent türkische und 20 Prozent arabische Einflüsse erkennen, sagt Cserni. „Erkennbar wird, dass vor allem Hauptschüler stark vertreten sind. Azubis und Ausbildungssuchende halten sich dagegen eher die Waage“, so der Jugendgerichtshelfer. Aber: Eine eindeutige Kausalität zwischen Jugendkriminalität und Qualifikationsdefiziten sei aus den Daten nicht ableitbar. Dennoch seien Qualifikationsdefizite ein Merkmal, was Straffälligkeit begünstigen könne.
Bei den Sozialräumen, so Cserni, wird deutlich, dass vor allem die Teichstraße und der Kaldenberg negativ auffallen.
Klassische erzieherische Weisungen und Auflagen machen den größten Teil der Sanktionen aus. Die Ableistung eines Sozialdienstes (30 %), Geldauflagen (11 %), erzieherischer Brief bei straffälligen Kindern (11%), die Teilnahme am Drogenpräventionskurs (6,5 %) und Anti-Gewalt-Training (4,5 %) sind dabei zu nennen. Das klassische Zuchtmittel des Arrestes (10,4 %) sei unverändert hoch, da der Beugearrest verstärkt bei renitenten Jugendlichen und Heranwachsenden angewandt wurde, die richterlichen Weisungen und Auflagen nicht nachkamen. Jugendstrafen mit und ohne Bewährung (1,6 Prozent) spielten, laut Statistik, in der erzieherischen Ahndung dagegen eine untergeordnete Rolle.