Haan: „Wir wollen keine Tore“

Ittertal: Die Besitzer des Schaafenkottens und die der Brucher Mühle trafen sich gestern vor Gericht. Eine Entscheidung über das Wegerecht fällt am 16. September.

Haan. In der Geschichte um den gesperrten Wanderweg an der Brucher Mühle wurde am Donnerstag am Wuppertaler Landgericht ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Die Eheleute Wettscherek, Besitzer des Schaafenkottens, und die Eheleute Legner, Besitzer der Brucher Mühle, sowie deren jeweiligen Anwälte standen sich vor der 1. Zivilkammer gegenüber.

"Wir befassen uns hier und heute nur mit dem Antrag der Eheleute Wettscherek, weiterhin über das Grundstück der Brucher Mühle fahren zu dürfen", sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung über eine einstweilige Verfügung und stellte klar: "Es geht nicht darum, dass jeder über dieses Grundstück darf."

Wie berichtet, liegt der Schaafenkotten hinter der Brucher Mühle. Wollen die Bewohner des Schaffenkottens, aktuell sind es fünf Personen, mit dem Auto nach Hause, müssen sie den Weg, der an der Brucher Mühle entlangführt, nehmen. Der ist aber seit einigen Wochen gesperrt - und zwar von den Eheleuten Legner. Die Wettschereks haben von ihren Nachbarn im Ittertal lediglich einen Schlüssel für das Holztor an der Brucher Mühle bekommen.

Gleichzeitig sollten die Eigentümer des Schaafenkottens eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben und sich mit 3000 Euro an den Kosten für die hölzerne Barriere sowie für die Fernbedienungen zur Öffnung des Tores finanziell beteiligen. Das lehnten sie ab, stattdessen gab es am Donnerstag den Gerichtstermin.

Gibt es keinen anderen Zuweg zu einem Grundstück, besteht ein sogenanntes Notwegerecht, das auch an der Brucher Mühle gelten könnte. "Die Frage ist jetzt, wie gestaltet man so ein Wegerecht aus?", fragte der zweite Richter. Weil er und seine Kollegen nicht in der Hauptsache, sondern nur in einem Verfügungsverfahren entscheiden mussten, konnten sie sich die Situation vor Ort nicht anschauen. "Wir müssen schnell entscheiden", sagte der Richter. Es gehe darum, eine Lösung in beiderseitigem Interesse zu finden. Auf der einen Seite wollen der Antragsteller, seine Mieter, Freunde und Lieferanten zum Schaafenkotten kommen, auf der anderen Seite sollen andere vom Grundstück der Brucher Mühle ausgesperrt bleiben.

"Wir wollen keine Tore", machten die Wettschereks deutlich. Diese Lösung, so der Richter, werde den Interessen der Legners aber nicht gerecht. "Es ist keine öffentliche Straße, der frühere Zustand ist nicht aufrechtzuerhalten", sagte er.

Die Richter schlugen für eine gütliche Einigung - als Zwischenlösung - vor, dass die Tore bestehen bleiben, aber die Bewohner des Schaafenkottens mehr Schlüssel erhalten. Auch sollten diese mit Genehmigung der Legners einen Briefkasten an der Brucher Mühle anbringen dürfen, damit sie in Zukunft Post erhalten. Während der Anwalt der Legners versicherte: "Wir hätten uns gütlich geeinigt", lehnt dies der Anwalt der Wettschereks ab. "Die Richter haben jetzt zu entscheiden, in welchem Rahmen das Notwegerecht ausgestaltet wird", sagte Walther Goldberg. Damit habe er eventuell die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig gab er zu: "Das ist wie eine Wundertüte."