Haan/ Wuppertal: Acht Jahre Haft wegen Missbrauch
Weil der Angeklagte aus Haan ein Geständnis ablegte, gewährte das Gericht einen Strafnachlass. Der 40-Jährige soll zwei Kinder zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Haan/ Wuppertal. Was ist ein Geständnis wert? Das war die entscheidende Frage, um die sich am Donnerstag in den Plädoyers und der Urteilsbegründung alles drehte. Acht Jahre Haft - so lautet das Urteil der Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts gegen den Angeklagten(40) aus Haan. Der hatte zugegeben, ein Geschwisterpaar zehn Jahre lang zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.
Man habe einen fühlbaren Rabat für das umfassende Geständnis geben wollen, betonte Richter Ulrich Krege in der Urteilsbegründung. "Sonst wäre das Urteil deutlich zweistellig ausgefallen." Durch das Geständnis sei den Opfern "die Tortur" einer Aussage vor Gericht erspart geblieben.
Besonders schwer wog nach Aussage des Gerichts die Tatsache, dass das Mädchen zu Beginn der sexuellen Übergriffe gerade mal drei Jahre alt war. Das Kleinkind habe damals noch Windeln getragen. "Wir erleben hier Woche für Woche so einiges, aber das ist auch für uns nicht alltäglich", sagte der Richter und betonte, dass der Angeklagte die Kinder "zu sexuellen Objekten herabgewürdigt" habe.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor allem auf die ersten Taten abgehoben. Bei den laut Aussage des Angeklagten ersten Übergriffen hatte der 40-Jährige mit einem Kollegen die Tochter eines befreundeten Ehepaares gezielt mit der Absicht abgeholt, "auszuprobieren, was das Mädchen mit sich machen lässt".
Dies sei der "Gang in die Perversion" gewesen, so die Staatsanwältin, und als höchstes in der Strafzumessung zu bewerten. Sie forderte neun Jahre Haft für den Angeklagten.
Die Nebenkläger betonten die Folgen des langjährigen und wiederholten Missbrauchs für die Opfer. So sei der Junge - er ist heute 22 Jahre alt - "stark beschädigt" und und für sein ganzes Leben geprägt. Die Folgen für das Mädchen, das bis heute mit niemand über die Vorfälle reden möchte, seien nicht absehbar.
Das Geständnis wertete Nebenkläger Harald Benninghoven als "Zweckgeständnis": "Wie hätte er angesichts der Fülle an Fotos die Taten leugnen können?" Aussagen wie "Ich wollte dem Kind etwas Gutes tun" oder "Die haben sich nicht gewehrt" stünden im Kontrast zu den Aussagen des Angeklagten.
Verteidiger Jochen Ohliger, sagte, dass sein Mandant bereits bei der Kripo geständig gewesen sei, zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen und zu keinem Zeitpunkt versucht habe, die Schuld abzuwälzen. Zudem habe er nie Gewalt angewendet und es nicht zum Geschlechtsakt kommen lassen. Im Plädoyer forderte er, eine Strafe von acht Jahren Haft nicht zu überschreiten.
Ohliger: "Es war schlimm, was er getan hat, aber es war nicht die Spitze des Eisbergs. Am Ende des langen Tunnels sollte ein Licht für meinen Mandanten angezündet werden." Er prophezeite dem 40-Jährigen im Gefängnis einen "unschöne Haftzeit". Der Angeklagte bat in seinem letzten Wort um eine Perspektive. "Ich weiß nicht, welcher Teufel mich geritten hat." Und: Es ist klar, dass ich eine Strafe verdiene." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.