Hochdahl: Gericht lässt Revision nicht zu
Friseur bleibt wegen Missbrauchs in Haft.
Hochdahl. Der Bundesgerichtshof hat einstimmig beschlossen, den Revisionsantrag des Hochdahler Friseurs nicht zuzulassen, der im August vorigen Jahres wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.
Der Antrag auf Revision wurde mit dem Hinweis darauf abgewiesen, "dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat". Damit bleibt der 64-jährige Täter in Haft.
Das Landgericht Wuppertal hatte den Mann, der gemeinsam mit seiner Frau einen Friseursalon am Hochdahler Markt betreibt, für schuldig befunden, nach Ladenschluss in seinem Geschäft zwei junge Mädchen - sie waren zu dem Zeitpunkt elf und 13 Jahre alt - Geld dafür geboten haben, dass sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen oder durch ihn vornehmen ließen. Da der Täter angetrunken war, ging das Gericht bei seiner Urteilsfindung von verminderter Schuldfähigkeit aus.