Knöllchen verärgern Autofahrer
Die Stadtverwaltung schreibt nach wie vor in der Oberstraße auf. Die Hinweisschilder sind kaum zu lesen.
André-Alexander Steffen ist sauer. Er hat unlängst ein Knöllchen in der Oberstraße kassiert. 30 Euro muss er bezahlen, weil er nach 19 Uhr in der Oberstraße geparkt hatte. Offiziell handelt es sich bei der Oberstraße um eine Fußgängerzone. Offiziell. Ausnahmen sind möglich. Wer wochentags mit dem Auto nach 19 Uhr, am Samstag nach 14 Uhr und am Sonntag überhaupt in die Oberstraße fährt und dann auch dort noch parkt, riskiert ein Knöllchen.
Immer wieder tappen Autofahrer in die Falle — nicht, weil sie sich über diese Regelung hinwegsetzen. Nein: Sie können das Kleingedruckte auf den beiden Verkehrsschildern nicht erkennen. So auch André-Alexander Steffen: „Die nur schwer zu erkennende Beschilderung am Anfang der Fußgängerzone ist aber mit Verlaub eine Frechheit, und durch den normalen Verkehrsteilnehmer in keiner Weise in adäquatem Umfang bei Vorbeifahrt wahrzunehmen“, schreibt er an den Bürgermeister. Für Steffen ist diese Regelung im höchsten Maße geschäftsschädigend für die Gastronomie.. „Auch wir werden uns in Konsequenz künftig überlegen, weiterhin in der Mettmanner Oberstadt essen zu gehen, da es uns nicht mehr möglich ist, die vorhanden Parkplätze in der Oberstadt nach 19 Uhr zu nutzen.“
Die Beschilderung sei ausreichend und entspreche den gesetzlichen Vorgaben, sagt Bürgermeister Günther. Sie sei unter Beteiligung der Fachabteilungen sowie der Kreispolizeibehörde und unter Einbeziehung des Rates dort angebracht worden. Im Übrigen entspreche die Beschilderung dem Wunsch etlicher Anwohner, vielen der dort ansässigen Geschäftsleute und der Kirchengemeinde. „Hier das Parken nur zu bestimmten Zeiten zu ermöglichen und ansonsten den Bereich als Fußgängerzone auszuweisen, kommt dem besonderen Charme der Oberstadt entgegen“, so Günther.
Die regelmäßigen Kontrollen fänden auf Grund regelmäßig wiederkehrender Beschwerden statt. cz