Jugendwahlen in Mettmann gestartet Auszubildende wählen Junior-Betriebsräte

Mettmann · 8.300 Auszubildende wählen Vertreter, die sich für ihre Belange einsetzen.

Azubis und junge Beschäftigte sollen sich für ihre eigenen Belange einsetzen.

Foto: IG Bauen-Agrar-Umwelt

(Red/von) Azubis und junge Beschäftigte aus dem Kreis Mettmann sollen sich für ihre eigenen Themen einsetzen – und bei den laufenden Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen. Dazu ruft die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf. „Von unbezahlten Überstunden bis hin zu Arbeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben – immer wieder klagen Azubis über Missstände. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb ein entscheidendes Wort mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Uwe Orlob, Bezirksvorsitzender der IG BAU Düsseldorf. Insbesondere Azubis aus der Baubranche sollten bei den JAV-Wahlen, die noch bis Ende November laufen, ihre Stimme abgeben, rät der Gewerkschafter. „Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Orlob.

Hier sollten die Firmen umdenken und für bessere Konditionen sorgen. Insbesondere für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen davon: Dort, wo es einen „Jugend-Betriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. „Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten“, so die Gewerkschaft. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Mettmann aktuell rund 8300 Auszubildende – 239 von ihnen lernen in der Baubranche. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Alle Infos gibt es im Internet (siehe Link Textende). Azubis aus der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Gebäudereinigung, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen, finden Rat bei der Jungen BAU unter www.facebook.com/JungeIGBAU.