Mettmann „Unfälle bei der Anfahrt dringend vermeiden“

Mettmann · Interview Feuerwehr-Amtsleiter Matthias Mausbach über das Martinshorn bei Einsätzen.

Matthias Mausbach ist Amtsleiter der Feuerwehr Mettmann und ihr stellvertretender Chef. Er bittet die Anwohner um Verständnis.

Foto: Feuerwehr Mettmann

. Matthias Mausbach (40) ist Amtsleiter der Feuerwehr Mettmann. Seine Truppe hat am Sonntag die anonymen Anschuldigungen auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Inzwischen ist noch eine weitere Mail mit ähnlichem Inhalt bei der Feuerwehr eingetroffen.

Herr Mausbach, was werfen die Absender der Mail Ihnen und Ihren Kollegen vor?

Matthias Mausbach: In den Mails beschweren sich Anwohner darüber, dass wir bei einem unserer vielen Einsätze am vergangenen Freitag mit Martinshorn in einem verkehrsberuhigten Bereich unterwegs waren. Die Menschen dort fühlten sich durch die Lautstärke der Sirene offenbar belästigt und denken, dass wir Feuerwehrleute zu unserem eigenen Vergnügen „wie die Wilden“ mit Blaulicht durch die Stadt rasen würden.

War es das erste Mal, dass Sie sich mit solchen Anschuldigungen auseinandersetzen müssen?

Mausbach: Nein, im vergangenen Jahr haben wir schon einmal eine Mail mit ähnlichem Inhalt bekommen, auch damals war der Absender anonym. Außerdem passiert es etwa drei oder vier Mal im Jahr, dass Passanten sich bei Einsätzen vor Ort über die Lautstärke des Martinshorns oder die Parkposition des Einsatzwagens beschweren, weil wir beispielsweise eine Straße blockieren.

Was sagen Sie zu den Anschuldigungen?

Mausbach: Zunächst mal kann ich es verstehen, dass ein Martinshorn gerade im innerstädtischen Bereich als wirklich lautes Warnsignal wahrgenommen wird. Aber genau das ist ja auch Sinn der Sache. Alle Leute, die regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind, wissen, wie chaotisch es dort zugeht. Ohne Sirene würden unsere Einsatzfahrzeuge teilweise gar nicht durchkommen. Außerdem sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Warnsignale einzuschalten.

Was bedeutet das genau?

Mausbach: Als Feuerwehr dürfen wir im Bedarfsfall mit unseren Einsatzfahrzeugen vom Wegerecht (Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung) Gebrauch machen. Das bedeutet, dass wir von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ verlangen können, um schnell zum Einsatzort zu gelangen. Das gilt aber nur, wenn wir mit entsprechenden Warnsignalen auf uns aufmerksam machen. Wenn also beispielsweise ein Fahrzeug ohne Martinshorn über eine rote Ampelkreuzung fährt und es dann einen Unfall gibt, kann der Fahrer des Einsatzwagens privat dafür verantwortlich gemacht werden.

Also geht es auch um eine rechtliche Absicherung für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges?

Mausbach: Auch das, ja. Der Fahrer muss einerseits dafür Sorge tragen, dass wir innerhalb der vorgeschriebenen acht Minuten nach Eingang des Notrufes am Einsatzort sind. Andererseits trägt er auch die Verantwortung für seine bis zu neun Kollegen im Fahrzeug. Unfälle auf der Anfahrt müssen daher natürlich dringend vermieden werden. Auch wenn ein Feuerwehrwagen nachts durch einen verkehrsberuhigten Bereich fährt, kann das gefährlich sein. Uns sind schon trotz Blaulicht ältere Menschen im Dunkeln vor das Fahrzeug gelaufen.

Gibt es Fälle, in denen Sie trotzdem ohne Martinshorn fahren?

Mausbach: Es gibt zwei bis drei Ausnahmefälle, in denen wir auf laute Sirenen verzichten, ja. Wenn beispielsweise in einem Rettungsfahrzeug während der Fahrt jemand wiederbelebt werden muss, wollen wir das Ruckeln so gering wie möglich halten. Manchmal werden wir auch zu Personen gerufen, die sich das Leben nehmen wollen. In solchen Fällen versuchen wir auch, unsere Anfahrt so dezent wie möglich zu gestalten, damit die ohnehin schon verzweifelte Person nicht noch zusätzlich in Panik gerät und sich etwas antut.