NRW Neue Öffnungszeiten für die Außen-Gastronomie?

Mettmann · Einstimmig wurden im Ausschuss die Weichen für neue Öffnungszeiten in der Gastronomie gestellt.

Auch um beim Fußball-Rudelgucken Spaß zu haben, werden die Öffnungszeiten in Mettmanns Gastronomie im Sommer verlängert.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

(tpp) Die Öffnungszeiten der Außengastronomie sollen in den Sommermonaten moderat verlängert werden. Entsprechende Anträge von CDU und der Wählergemeinschaft Mettmann wurden jetzt im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Die Politik will damit den Wirten einen Ausgleich für entgangene Umsätze durch Schließungen und Beschränkungen seit Beginn der Corona-Pandemie ermöglichen, aber auch den Bürgern die Gelegenheit geben, Spiele der derzeit laufenden Fußball-EM länger in geselliger Runde im Lokal zu verfolgen.

„Wir haben verschiedene Überlegungen angestellt“, betonte Andrea Kotthaus, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes. Kommunen hätten nach der Gemeindeordnung die Möglichkeit, Sperrzeiten durch ordnungsbehördliche Verordnungen zu verkürzen, zu verlängern oder aufzuheben – sofern ein allgemeines Interesse besteht. Dabei sei abzuwägen zwischen den Interessen der Gastwirte und ihrer Gäste sowie denen der Anwohner, die ein Recht auf Nachtruhe hätten.

„Im Frühsommer 2020 wurde von Anwohnern und Wirten in der Oberstadt ein stark abweichendes Bild gezeichnet“, berichtete Matthias Stascheit (SPD). Andrea Kotthaus sprach von einem Abwägungsprozess, der in der Vergangenheit meist zugunsten der Anwohner ausgefallen sei. Seit 2015 gilt in Mettmann eine Sperrzeit ab 22 Uhr, wobei es Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe gibt.

Dann aber kam die Pandemie, durch die Corona-Krise hat sich die Situation geändert. Die Verwaltung schlägt eine nach Zonen differenzierte Neuordnung der Sperrzeiten vor. In Zone A (Innenstadt und Oberstadt) soll die Außengastronomie von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr öffnen dürfen, an Freitagen, Samstagen und Feiertagen bis 23.30 Uhr. In Zone B, dazu zählt das restliche Stadtgebiet, soll eine Sperrzeit ab 22 Uhr unter der Woche und ab 22.30 Uhr an Wochenende und Feiertagen gelten. Die Regelung greift erst zum 1. Juli, vorher muss ein entsprechender Ratsbeschluss – er kommt am 29. Juni zusammen – getroffen werden. Die Neu-Regelung endet spätestens am 30. September.

„Wir haben versucht, einen salomonischen Mittelweg zu finden“, sagte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann; „Ob die Verordnung dann einen, zwei oder drei Monate gelten soll, müssen Sie im Rat entscheiden“.

Fabian Kippenberg (CDU) sprach sich für eine einmonatige Testphase aus, die SPD-Fraktion hält den Dialog zwischen Wirten und Anwohnern für noch nicht abgeschlossen. Grüne und FDP lobten Anträge und Kompromiss der städtischen Verwaltung.