Mettmann Schläger muss insgesamt 1350 Euro an Opfer zahlen
Mettmann. · Im Wuppertaler Landgericht wurde über die Tat vom Oktober 2017 verhandelt.
Zu einer Geldstrafe von 1500 Euro hatte das Amtsgericht einen 26-Jährigen Mettmanner verurteilt, der im Oktober 2017 einen Besucher der Diskothek „Golden K“ mit einem Faustschlag im Gesicht verletzt haben soll. Der Angeklagte war in Berufung gegangen, die nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wurde. Dort ließ der Berufungsrichter den Abend des 3. Oktober 2017 nach Aktenlage nochmals Revue passieren. Demnach soll der Angeklagte erheblich alkoholisiert gewesen sein, als er auf sein Opfer eingeschlagen habe. Der junge Mann habe dem Faustschlag nicht ausweichen können.
Mit einem Jochbeinbruch und dem Bruch eines Augenhöhlenbodens war er mit dem Rettungswagen erst ins Mettmanner Krankenhaus und später in die Düsseldorfer Uniklinik gebracht und dort operiert worden. Die eingesetzte Titanplatte musste im Auge verbleiben. Den sechs Tagen Klinikaufenthalt folgten drei Wochen Arbeitsunfähigkeit. Weder das Opfer noch der Angeklagte konnten sich an Details erinnern. Eine Zeugin hatte beim erstinstanzlichen Verfahren beim Amtsgericht ausgesagt, dass der Angeklagte vor dem Faustschlag von anderen Besuchern der Diskothek bedroht und an der Schulter festgehalten worden sei. Das spätere Opfer sei daran nicht beteiligt gewesen. Der Berufungsrichter sprach von einem „Zufallsopfer“.
Am Tatabend sei im „Golden K“ Starkbier in großen Mengen ausgeschenkt worden, der Angeklagte und sein Opfer seien erheblich alkoholisiert gewesen. Der Verletzte konnte sich bereits beim Amtsgericht nicht an den Ablauf der Tat erinnern. Einzig die Tatsache, dass sich plötzlich Sanitäter um ihn gekümmert hätten, sei ihm in Erinnerung geblieben. Der Angeklagte beschränkte seine Berufung auf die Rechtsfolgen und räumte die Tat ein. Die Berufungskammer in Wuppertal verkürzte das Urteil aus Mettmann auf 90 Tagessätze zu je 15 Euro und ebnete so den Weg dafür, dass der junge Mann in dieser Sache nicht als vorbestraft gilt, da gegen ihn noch weitere Verfahren laufen.