Mettmann: Gutachten - Sicherheit für die Innenstadt
Planer sagen, wo Einzelhandel in der Stadt zugelassen und wo er verboten werden sollte.
Mettmann. Die Innenstadt mit ihren Geschäften soll gestärkt werden. An den Randlagen der Innenstadt sollen keine so genannten zentrenrelevanten Waren verkauft werden. In einem überarbeiteten Einzelhandelsgutachten - auf Grundlage einer Novellierung des Baugesetzbuches - hat die Stadt die Entwicklung des Einzelhandels erneut genau fixiert.
Gernot Schönenberg, UBWG-Ratsmitglied, zum Einzelhandelsgutachten der Stadt.
Um ein Ausbluten der Innenstadt zu vermeiden, setzt die Politik auch künftig auf eine Verhinderungpolitik, was die Entwicklung außerhalb festgelegter Innenstadtgrenzen angeht. Dafür soll die Straße Am Königshof mit Läden und Wohnungen ganz neu gestaltet werden. Währendessen hoffen Politik und Verwaltung, dass im ehemaligen Stinnesbaumarkt an der Seibelstraße kein Supermarkt eröffnen wird.
Aber genau das will Heike Jachmann, Geschäftsführerin des gleichnamigen Speditionsunternehmens. Zusammen mit Rewe hatte sie fertige Pläne in der Schublade. Dort blieben sie bislang liegen, weil die Stadt mit Zustimmung der Politik den Bebauungsplan änderte, damit dort kein Einzelhandel möglich ist. Heike Jachmann zog vors Düsseldorfer Verwaltungsgericht - und die Stadt verlor den Prozess. Inzwischen wird die Sache vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.
Auch an der Flurstraße neben Aldi stehen große Verkaufsräume leer, weil dort großflächiger Einzehandel nicht erwünscht ist. Warum Verwaltung, Politik und auch der Gutachter des Einzelhandelskonzeptes ein paar 100 Meter näher zur Innenstadt, an der Blumenstraße, einen Lebensmittelmarkt (Lidl oder Plus) zulassen, versteht so mancher Mettmanner nicht mehr. "Na klar, da handelt es sich um städtische Flächen, die verkauft werden sollen", schimpfen Bürger auf die Stadt. Auch Heike Jachmann kann nicht nachvollziehen, warum ein Supermarkt an der Seibelstraße der Innenstadt schaden soll, an der Blumenstraße aber nicht. Ihre Hoffnung: "Das Oberverwaltungsgericht hat in ähnlichen Fällen genau wie das Verwaltungsgericht entscheiden."
Für Gernot Schönenberg und die Ratsfraktion der Unabhängigen Bürger-Wähler-Gemeinschaft (UBWG) sollte die Entwicklung des Einzelhandels nicht so stark reglementiert werden. "Mit diesem Konzept engen wir uns viel zu sehr ein. Planwirtschaft war noch nie erfolgreich", meint Ratsherr Schönenberg.
Ausgebaut werden könnten nach Meinung des Gutachters die Nahversorgungszentren in den Wohngebieten wie beispielsweise an der Florastraße in Metzkausen. Dort sieht Gutachter Stefan Kruse Möglichkeiten, den Standort auszubauen. "Hier gibt es Entwicklungsflächen." Ebenso wie an der Peckhauser Straße/Steinesweg im Bereich von Rewe und Aldi. Als gut beurteilt der Gutachter die Situation des kleinen Nahversorgungszentrums am Karpendeller Weg. Dagegen stellt er die Überlebensfähigkeit der Geschäfte an der Nourneystraße in Frage.
Entwicklungspotentiale sieht der Gutachter an der Düsseldorfer- und Elberfelder Straße (altes Meckenstock-Gelände). Aussagen über das von Eismann nicht mehr benötige große Gelände an der Johannes-Flintrop-Straße macht der Gutachter nicht.
Peter Ratajczak, Vorsitzender der Werbegemeinschaft "Mettmann Impulse", macht zum überarbeiteten Einzelhandelsgutachten keine Aussage. "Das habe ich nicht." Gleichwohl steht für ihn fest, dass Mettmann keine weiteren Lebensmittelmärkte braucht. "In welcher Stadt gibt es denn so viele Lebensmittelgeschäfte wie in Mettmann?"
Geschäfte: In Mettmann bieten 209 Betriebe auf rund 49 600 Quadratmeter Verkaufsflächen Waren an.
Grosse Anbieter: Die größten Anbieter in Mettmann sind Schley’s Gartencenter (7500 qm), Hertie (4500 qm), Hellweg Baumarkt (4250 qm) und die Gärtnerei Benninghof (3100 qm).
Lebensmittel: Mit rund 11 800 Quadratmeter Verkaufsfläche entfällt rund 23 Prozent der gesamten Verkaufsfläche auf die Warengruppen Lebensmittel, Nahrungs- und genussmittel.
Einzelhandelsumsatz: Den größten Anteil nimmt die Warengruppe Einzelhandel, Nahrungs- und Genussmittel mit rund 55 Millionen Euro (40 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes).
Kaufkraftpotenzial: Laut Gutachter gibt es in Mettmann ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial von rund 209 Millionen Euro. Der Umsatz in den Mettmanner Geschäften/Betrieben liegt jedoch nur bei 127 Millionen Euro.
Quelle: Unternehmenserhebung von Junker und Kurse im April/Mai 2004)