Haan: Straßenbau - Sanierung mit Verkehrsberuhigung
Die obere Kölner Straße soll auf Vordermann gebracht werden. Die Anlieger müssen einen Anteil zahlen.
Haan. Wegen ihrer Verkehrsbedeutung als Haupterschließungsstraße und ihrem schlechten baulichen Zustand steht die Kölner Straße zwischen Bahnhof- und Wilhelmstraße ganz oben auf der Prioritätenliste der Straßensanierungen. In einer Informationsveranstaltung präsentierte die Stadtverwaltung den Anliegern den Vorschlag des Bauausschusses zum geplanten Ausbau der Kölner Straße.
Bereits Ende Mai soll mit einer Komplettsanierung begonnen werden, die bis zum Jahresende abgeschlossen werden soll. Am Straßenverlauf werde sich, so zeigt es der Entwurf, nicht viel ändern. Lediglich eine Regulierung der derzeit schwankenden Fahrbahnbreite auf 6,50 Metern sei vorgesehen sowie eine beidseitige Einfassung mit gepflasterten Gehwegen.
Größte Neuerung werden ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Wilhelmstraße und möglicherweise eine Fahrbahnpflasterung im Kreuzungsbereich Heidstraße sein. Sie sollen ebenso zur Temporegulierung beitragen, wie zwei geplante Verjüngungen in der Mitte des längeren Abschnittes zwischen Heid- und Bahnhofstraße.
Einwände der Einwohner, eine Größere Verkehrberuhigung sei durch zusätzliche Verjüngungen zu erzielen, sowie einen Baum durch Verkürzung einer Bushaltestelle zu erhalten, will die Verwaltung noch einmal prüfen, wie der Technische Beigeordnete der Stadt, Matthias Buckesfeld, versprach. Gleiches gilt für den Wunsch, die Pflasterung der Kreuzung Heidstraße aus Lärmschutzgründen durch einen Zebrastreifen zu ersetzen.
Bei der Instandsetzung der Kölner Straße als Haupterschließungsstraße haben die Anwohner nach dem kommunalen Abgaberecht des Landes einen Eigenanteil von 40 Prozent der Kosten für die Fahrbahn und 60 Prozent für den Gehweg zu tragen. Bei geplanten Baukosten von 440 000 Euro müssten 176 000 Euro auf die Anwohner verteilt werden.
Die Summe, die nach Grundstücksgröße und -nutzungsart berechnet wird, kann in drei Raten gezahlt werden, erklärte Marita Duske, zuständig für Beitragsrecht. Die Eigentümer eines 400 Quadratmeter großen Grundstücks mit einem zweigeschossigen Wohnhaus muss mit etwa 2900 Euro rechnen.