Mettmann in der Corona-Pandemie Notbetreuung in den Kitas ab Montag
Mettmann · Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte gilt ab Samstag im Kreis Mettmann und damit auch in Mettmann die Corona-Notbremse, wie der Bund sie mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen hat. Das hat Auswirkungen auf die Betreuung der Jüngsten.
(von) Mit Inkrafttreten der Corona-„Notbremse“ gibt es auch Änderungen für Kindergärten und Tagespflegepersonal. Da die Inzidenz im Kreis Mettmann den Wert von 165 überschreitet, gilt ab Montag, 26. April, ein „Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung“, wie Christian Barra aus dem Büro der Bürgermeisterin mitteilt. Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind laut Familienministerium Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist; besondere Härtefälle (in Absprache mit dem Jugendamt); Kinder aus belasteten Lebenslagen (diese Familien werden von den Kindertagetageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen aktiv angesprochen und eingeladen);Kinder mit Behinderungen; Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung; Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie arbeiten gehen müssen (wöchentliche Eigenerklärung der Eltern erforderlich). Die bisherigen reduzierten Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen gelten weiterhin. Zurück zum eingeschränkten Regelbetrieb geht es erst, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen im Kreis Mettmann wieder unter 165 liegt.
Bürgermeisterin Sandra Pietschmann erklärt, dass es „durch die Erhöhung des Impftempos endlich Licht am Ende des Tunnels gibt, da auch die erste Impfrunde für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und bei den Kindertagespflegepersonen am 30. April abgeschlossen sein wird“. Ihr Appell an alle Eltern: „Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur, wenn es unbedingt erforderlich ist. Jeder vermiedene Kontakt trägt zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei. Nutzen Sie bitte auch weiterhin die Angebote der Testzentren.“ Die aktuelle Notbetreuung hat auch Auswirkungen auf die Elternbeiträge: Zusammen mit den Kommunen prüft die Landesregierung, ob die bisherigen und zukünftigen Einschränkungen eine Erleichterung bei den Elternbeiträgen bedeuten. Mehr Informationen gibt es unter