Mettmann Pflege-Scouts sollen in Mettmann starten
Mettmann. · Bereits mit dem „Bundespreis Verbraucherschutz“ ausgezeichnet, startet das Projekt nun in Mettmann.
Otto Berger sitzt regelrecht in den Startlöchern. „Wir warten seit einigen Wochen auf ein Signal durch die Stadtverwaltung Mettmann, dass wir mit dem Projekt Pflege-Scout auch in der Kreisstadt starten können. Sowohl in Monheim als auch in Erkrath wird das Angebot mit den ehrenamtlichen Pflege-Scouts gut angenommen.“ Derzeit sei er zwar für Mettmann der einzig ausgebildete Scout, doch er habe mehrere Interessenten, die dieses Ehrenamt ebenfalls ausüben möchten. Diese könnten sofort ausgebildet und danach eingesetzt werden, betont Berger.
Der Pensionär, der viele Jahre als Verwaltungsdirektor bei der Kreispolizeibehörde in Mettmann tätig war und zuvor rund 20 Jahre das Ausländeramt des Kreises Mettmann geleitet hatte, verweist darauf, dass es sich bei den Pflege-Scouts um eine Projektgruppe handelt, die sich innerhalb der „Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher im Kreis Mettmann“ in Mettmann gegründet hat. Vor kurzem sei diese Projektgruppe in Berlin für ihre Arbeit mit dem „Bundespreis Verbraucherschutz“ ausgezeichnet worden. „Darüber sind wir sehr stolz und werten dies als Motivation für unsere Arbeit. Ich möchte darauf verweisen, dass dieses Angebot in der Bundesrepublik bisher einzigartig ist“, sagt der 71-Jährige. Hinsichtlich der Beratung von Bürgern hat Berger bereits in anderen Funktionen ehrenamtliche Erfahrung gesammelt-. „Ich gehe halt gern auf Menschen zu und möchte, wenn es irgendwie geht, helfen.“
Die Pflege-Scouts helfen bei der Beantwortung des Fragebogens
Was aber bedeutet eigentlich konkret die Tätigkeit als Pflege-Scout? „Wenn der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ansteht, in dessen Verlauf festgestellt werden soll, ob der Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades gerechtfertigt ist, sind viele Pflegebedürftige unsicher und meinen besonders tapfer sein zu müssen. Sie verweisen fälschlicherweise darauf, dass sie entgegen der Ansicht von Verwandten oder anderen Helfern, noch fast alles selbständig erledigen zu können. Das ergibt ein völlig falsches Bild und die Einstufung eines Pflegegrades erfolgt gar nicht oder in einer viel zu niedrigen Stufe. Das wird dann zum Nachteil des Pflegebedürften ausgelegt“, erläutert Otto Berger. Ob und welche Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden, wird nämlich bei einem zumeist einstündigen Begutachtungsbesuch des MDK festgelegt. Dies geschieht mittels eines umfangreichen und standardisierten Fragekatalogs.
„Unsere Aufgabe als Pflege-Scouts besteht unter anderem darin, dass wir vor dem angekündigten Besuch des MDK zusammen mit dem Pflegebedürftigen und dessen Verwandten den Fragebogen durchgehen und Hilfestellung zur richtigen Beantwortung geben“, sagt er. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen ist Otto Berger als Pflege-Scout auch beim Besuch des MDK dabei.