Fehlende Absperrung der Fußgängerzone Von einem Absperrpfosten ohne Funktion
Mettmann · In der Fußgängerzone herrscht abends Durchgangsverkehr. Stellt sich die Frage: Wieso?
Noch ist die Sache mit den neuen, rot-weißen Absperrpfosten an der Fußgängerzone nicht perfekt. Zumindest an der Ecke Breite Straße/Johannes-Flintrop-Straße nicht. Darauf haben Politikerinnen und Politiker die Verwaltung im Mobilitätsausschuss hingewiesen. Die Ausgangsfrage im Ausschuss lautete: „Warum liegt der Klapppfosten eigentlich immer am Boden, anstatt Fahrzeugen die Einfahrt in die Fußgängerzone zu versperren?“ Pragmatische Antwort des Technischen Beigeordneten Tobias Janseps: „Jeder Bürger kann die Pfosten hochklappen. Lediglich zum Umlegen braucht man einen Spezialschlüssel.“ Eigentlich sollte alle, die die Zufahrt berechtigterweise nutzen, den Pfosten nach der Durchfahrt wieder hochklappen. Das scheinen sich aber manche Autofahrende zu sparen.
Das Hochklappen ist zwar möglich, aber fummelig
Nach einem Ortstermin der Redaktion muss ergänzt werden: Das Hochklappen des Sperrpfostens ist zwar möglich, aber fummelig. Und: neben dem einzigen Klapppfosten an dieser Stelle bleibt selbst im aufgestellten Zustand so viel Platz, dass Autos mühelos passieren können. So haben es auch verschiedentlich von uns befragte Anlieger beobachtet. Die sehen sich nicht als Gehilfen bei der Sicherung der Fußgängerzone, sondern haben eher ein Interesse daran, dass Kunden bis vor den Laden fahren können. „Der Pfosten kann ruhig so liegen bleiben. Dann stört er niemanden“, sagt ein Ladenmitarbeiter.
Rückblick: Über den illegalen Durchgangsverkehr in der Mettmanner Fußgängerzone hatten Politik und Verwaltung mehrere Monate lang diskutiert. Die früher an dieser Stelle stehenden, elektrisch versenkbaren Poller waren kaputt. Sie zu ersetzen, hätte nach Auskunft der Verwaltung im Ausschuss für strategische Stadtplanung zwischen 60.000 und 90.000 Euro gekostet. Diesen Betrag wollte die Politik angesichts leerer Stadtkasse nicht ausgeben. Also wurden die Klapppfosten beschlossen und im Sommer montiert.
Eigentlich sollen Anlieger mit Stellplätzen auf Grundstücken entlang der Fußgängerzone und der gesamte Anlieferverkehr über die Neanderstraße in den Bereich einfahren, der den Fußgängern vorbehalten ist. Tatsächlich habe sich an dem Durchgangsverkehr motorisierter Fahrzeuge in der Mettmanner Fußgängerzone nichts geändert, berichten verschiedene Augenzeugen. Dem Ordnungsamt, so hieß es in diversen Ausschüssen, fehle das Personal, um Verstöße gegen das Durchfahrtverbot zu kontrollieren.