41-jähriger Mettmann in einer Abwärtsspirale Berufungsrichter streicht Bewährung

Mettmann/Wuppertal · Entscheidung am Landgericht: Ein 41-jähriger Mettmanner muss ein Jahr in Haft.

 Bewährung gestrichen – ein 41-jähriger Mettmanner muss jetzt für zwölf Monate in Haft.

Bewährung gestrichen – ein 41-jähriger Mettmanner muss jetzt für zwölf Monate in Haft.

Foto: dpa/Felix Kästle

(magu) Sie kommt von der Arbeit nach Hause, dort trifft sie auf ihren damaligen Freund. Er ist betrunken, es kommt zum Streit. Er hält eine Flasche in der Hand und kippt ihr das Bier über den Kopf. Dann holt er aus, sie hält schützend die Arme über sich, der Flaschenrand trifft sie an der Hand.

Wochen später fährt er sie zur Arbeit in ein Hotel, sie sagt ihm, dass sie sich von ihm trennen will. Er bedrängt sie auch dort, sie versucht noch, die Türe des Hotels zu schließen. Es gelingt ihr nicht, er schlägt zu, sie stößt mit dem Kopf gegen den Türrahmen und fällt zu Boden. Das Nasenbein ist gebrochen, sie muss operiert werden. Auch danach stalkt er sie in ihrer Wohnung in der Breslauer Straße, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass er sich ihr nicht nähern darf. Als der Mettmanner vor ihrer Tür herumlungert, spricht ihn ein Nachbar an, er schlägt dem Mann mit der Faust ins Gesicht.

Das Amtsgericht verurteilte den Mettmanner wegen der gewalttätigen Übergriffe zu einem Jahr Haft, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Staatsanwaltschaft war das nicht genug, nun wurde die Berufung am Wuppertaler Landgericht verhandelt. Das Urteil: Der 41-Jährige muss hinter Gitter. Der Berufungsrichter war überzeugt: Der Angeklagte hat seine Aggressionen nicht im Griff. Sein Verhalten sei unberechenbar, und eine Veränderung sei nicht in Sicht.

Was er aus seinem Leben erzählt, klingt nach einer Abwärtsspirale: Vor Jahren verlor er den Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt. Nachdem das Straßenverkehrsamt von den Gewaltdelikten erfahren habe, solle er nun zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Man könne nicht sicher sein, ob er vielleicht auch im Straßenverkehr die Kontrolle verliert. Das hatte seinem Arbeitgeber nicht gefallen, angeblich habe der ihn nach zehn Jahren „aus dem Job gemobbt“.

Da hat man schon kein Glück, und dann kommt auch noch Pech dazu: So scheint der 41-Jährige auf sein Leben zu schauen. Er habe „komplizierte Leute“ um sich herum, die anderen seien Schuld: Mit dieser Einstellung machte er beim Berufungsrichter keinen guten Eindruck. Nahezu skurril wurde es, als der Mettmanner über seine Ex-Partnerin sprach: Er habe die Beziehung angeblich nicht gewollt, aber seine Eltern hätten ihm gesagt: „Nimm sie!“

Auch der Nachbar der Frau, der mit ihm hatte reden wollen und dem er mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, sei selbst schuld. Der habe vor dem Haus „rumgelungert“. Dabei verkennt der Angeklagte, dass er es war, der seine Ex gestalkt hatte. Beziehung beendet, keine Freunde, Job verloren, kein Führerschein: Am Tiefpunkt seines Lebens muss er nun auch noch für zwölf Monate hinter Gitter. Der Berufungsrichter gab ihm mit auf den Weg, dass er sich wieder fangen möge.