Mettmann Neandertalhalle ist schützenswert

Mettmann. · Das NRW-Bauministerium sieht in der Neandertalhalle ein Denkmal. Ein Abriss oder ein Umbau sind für Ministerin Ina Scharrenbach aber dennoch möglich.

Das Bauminsterium NRW hat eine Entscheidung gefällt: Die Neandertalhalle kann als Denkmal gelten. 

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Das Landesbauministerium sieht in der Neandertalhalle ein Denkmal. Das teilte es am Dienstagmorgen in einer Presseerklärung mit. Damit hat die Stadt Mettmann nun endlich Planungsspielraum: Im Juli 2017 hatte der Landschaftsverband Rheinland im Zuge der sogenannten „Ministeranrufung“ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, um ihr Urteil gebeten. Während der LVR die Stadthalle als denkmalwürdig ansah, argumentierte die Stadtverwaltung dagegen. Beide konnten in einer jahrelangen Auseinandersetzung keine Einigung erzielen. Daher sollte nun das Ministerium gleichsam den Schiedsspruch fällen.

Die nun vorliegende Entscheidung bedeute jedoch nicht, dass die Stadthalle in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben muss, führt das Ministerium weiter aus: „Stadthalle und Stadtbibliothek in Mettmann sind auf Grund ihrer Bedeutung ein Denkmal. Mit der Eintragung der Neandertalhalle in die Denkmalliste ist über den weiteren Umgang mit dem Objekt aber noch nicht entschieden: Veränderungen, Umbauten und sogar ein Abbruch sind weiterhin grundsätzlich möglich“, erläutert die Ministerin. Im Falle der Neandertalhalle wäre eine so genannte „sekundäre Erhaltung“ des Denkmals denkbar. Das heißt, vor einem Abriss oder Umbau müsste das Gebäude zunächst wissenschaftlich dokumentiert werden.

SPD-Fraktionschef Florian Peters zeigt sich „froh, dass endlich eine Entscheidung getroffen wurde. Die lange Verfahrensdauer war nicht mehr nachvollziehbar“, sagt er. Die Entscheidung des Ministeriums lasse viele Optionen möglich erscheinen, „selbst ein Abriss scheint nicht ausgeschlossen zu sein.“ Nun sei die Verwaltung gefordert, die Optionen im zuständigen Ausschuss vorzustellen. „Hierzu müssen auch alle Rahmendaten, beispielsweise die aktuell zu veranschlagenden Renovierungskosten, auf den Tisch.“ Ziel der SPD bleibe es, „eine zentrumsnahe Veranstaltungsstätte in Mettmann zu erhalten“, sagt der Sozialdemokrat. In diesem Zusammenhang erwarte er „auch eine klare Positionierung des Bürgermeisters in dieser für Mettmann wichtigen Frage.“

Ein Abbruch ist laut Ministerium weiterhin grundsätzlich möglich

Das sieht auch Nils Lessing (Grüne) so, gibt sich aber weniger optimistisch. Mit der Entscheidung des Ministeriums „sind wir überhaupt nicht zufrieden, wir sind bestürzt“. Denn obwohl das Ministerium einen Abbruch nicht ablehnt, „befürchte ich, dass ein Abriss durch diese Entscheidung erschwert wird“, sagt Lessing. Auch die Grünen wünschen sich ein Veranstaltungszentrum in der Stadt, umgeben von Wohnbebauung oder weiteren Geschäften, allerdings in Form einer kleineren Multifunktionshalle, da die bisherige Stadthalle „überdimensioniert“ und in ihren Betriebs- und Sanierungskosten zu teuer sei. Für die der Stadt Mettmann nun auferlegten Dokumentationspflichten erwarte Lessing Fördermittel vom Land.

Die FDP-Fraktion begrüßt die Möglichkeit, die Neandertalhalle abreißen zu können. Das teilt ihr Vorsitzender Klaus Müller mit. Damit sei die „lang anhaltende Hängepartie endlich beendet“, so dass nun „in die Zukunft gerichtete Investitionen vorgenommen werden können“. Für die Entscheidung herrsche bei der FDP zwar Unverständnis, doch sie stehe einem Abriss offensichtlich nicht im Wege. „Die gesetzliche Verpflichtung, vor einem Abbruch eine wissenschaftliche Dokumentation zu erstellen, muss schnellstmöglich durchgeführt werden“, mahnt Müller. So könne endlich, wie von der FDP befürwortet, an gleicher Stelle ein Kultur- und Bildungszentrum realisiert werden.

Fraktionen wünschen sich dort ein Veranstaltungszentrum 

Richard Bley (CDU) blickt ebenfalls bereits in die Zukunft: „Es ist gut, dass die Stadt ihre Handlungsfähigkeit zurück erhält“, sagt der Fraktionschef. Die lange Zeitspanne zeige, dass man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe, sie war aber auch ein Hinweis darauf, dass kein anderes Urteil zu erwarten war. Auch Bley wünscht ein Veranstaltungszentrum an gleicher Stelle, spricht jedoch ebenfalls von einem Neubau. „Wir müssen jetzt mit möglichen Investoren und Geldgebern sprechen“, um das Gelände effektiver zu nutzen und das neue Veranstaltungszentrum nicht erneut zu einem Zuschussgeschäft für die Stadtverwaltung zu machen.Der Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) hatte mit Schreiben vom 31. Juli 2017 gemäß Paragraf 21 Absatz vier Satz drei Denkmalschutzgesetz NRW nach mehrjähriger inhaltlicher Auseinandersetzung mit der Kommune das Ministerium als oberste Denkmalschutzbehörde um Entscheidung gebeten, weil seine Auffassung zur Denkmalwürdigkeit der Stadthalle der Einschätzung der Stadt Mettmann als zuständiger Unterer Denkmalbehörde widerspricht. Darüber war im Rahmen der denkmalrechtlich vorgesehenen zweiten Verfahrensstufe durch die Stadt als Untere Denkmalbehörde unter Beteiligung des Landschaftsverbandes zu entscheiden. Eine solche denkmalrechtliche Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

(arue)