Notdienste sind auch an den Festtagen erreichbar
Nicht immer gehen die Feiertage unfallfrei vorüber.
Kreis Mettmann. Der Nacht- und Notdienst der Apotheken ist auch am 24. Dezember, an den Weihnachtstagen und an Neujahr zu erreichen. Die Dienstbereitschaft der Notdienst-Apotheke dauert grundsätzlich 24 Stunden. Immer von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr am Folgetag. Die nächstgelegene Notdienst-Apotheke lässt sich bequem per Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent pro Minute) oder unter der kostenlosen Nummer 0800/0022833 aus dem deutschen Festnetz finden. Im Internet steht die Notdienstsuche direkt auf der Startseite zur Verfügung.
Antibiotika, Schmerzmittel und Medikamente gegen Erkältung und Magen-Darm-Beschwerden werden vermutlich am häufigsten abgegeben, schätzt Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker. „Besonders wichtig ist der Nacht- und Notdienst für Kinder und ihre Eltern“, erklärt Inge Funke. Sie rät ihren Patienten, die Hausapotheke rechtzeitig vor den Feiertagen zu überprüfen und fehlende Arzneimittel oder Verbandsmaterial aufzufüllen.
„Reichliches Festtagsessen und zu wenig Bewegung können den Griff in die Hausapotheke notwendig machen. Auch kleinere Verletzungen wie Schnittwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen kommen während der Weihnachtszeit häufiger vor. Nicht zuletzt überfordert die oft nasskalte Witterung zu den Feiertagen manchmal doch das Immunsystem, insbesondere auch bei Kindern und Kleinkindern“, erläutert Funke.
Für chronisch kranke Patienten sei es außerdem wichtig, sich rechtzeitig vor den Feiertagen vom Arzt alle notwendigen Medikamente verschreiben zu lassen. Viele Arztpraxen sind erfahrungsgemäß „zwischen den Jahren“ geschlossen. An den üblichen Werktagen haben alle Apotheken auch zwischen den Jahren tagsüber geöffnet. Zur Nacht gibt es jeweils einen eingeteilten Notdienst. „Von Weihnachten bis zum Neuen Jahr sind wir mit unserem hervorragend organisierten Notdienst für alle kranken Menschen gut erreichbar und helfen gerne“, so Funke.
Die gesetzliche Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro und ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte vorgelegt beziehungsweise wie viele Arzneimittel gekauft werden. Kreuzt der Arzt auf dem Rezept „noctu“ an, macht er so kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Red
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