Sextäter: Polizei lädt 400 Männer vor
Mit einer Rasterfahndung soll der mutmaßliche Vergewaltiger gefunden werden, der sich an zwei Frauen vergangenen haben soll.
Die Polizei versucht jetzt mit einer Rasterfahndung den Mann zu identifizieren, der zwei junge Frauen in Langenfeld (31. Mai 2014) und Hilden (29. September 2014) vergewaltigt hat. Das Phantombild des Hildener Täters stimmt überraschend genau mit dem des Langenfelder Täters überein. Deshalb geht die Polizei davon aus, das es sich um ein und denselben Mann handelt.
Was bedeutet Rasterfahndung?
In den nächsten Tagen bekommen fast 300 Hildener zwischen 20 und 30 Jahren Post von der Polizei. Die Ermittlungskommission vom Kriminalkommissariat 11 fordert sie auf, an zwei zur Wahl stehenden Tagen persönlich auf der Hildener Polizeiwache zu erscheinen. Rechtliche Grundlage für die Aktion ist ein richterlicher Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf zur Rasterfahndung, erläutert Polizeisprecher Ulrich Löhe. Anfang Januar hatte die Polizei bereits 200 Hildener auf die Wache geladen. 60 kamen nicht und wurden jetzt erneut vorgeladen.
Sind die Vorgeladenen verdächtig?
Nein, betont der Polizeisprecher: „Die Angeschriebenen werden nicht als Beschuldigte oder Tatverdächtige, sondern als Zeugen befragt.“ Die Fahnder erhoffen sich Hinweise auf den Täter. Die Polizei hat Spuren gesichert, die den Vergewaltiger identifizieren können. Die Vorgeladenen müssen keine DNA-Probe abgeben, versichert Löhe: „Sollten sich Verdachtsmomente verdichten, würden wir um eine freiwillige DNA-Probe bitten.“ Wenn der Zeuge das partout nicht will, müssen die Fahnder die Justizbehörden überzeugen, zwangsweise einen DNA-Test anzuordnen.
Was verspricht sich die Polizei von der Rasterfahndung?
„Wir wollen möglichst viele Leute als Täter ausschließen, um einen kleinen Kreis von Personen zu bekommen, mit denen man sich näher beschäftigen muss“, erläutert Löhe. Die Rasterfahndung in Hilden sei nur ein erster Schritt, sagt Löhe: „Sie könnte auch auf Langenfeld ausgedehnt werden.“
Wie viele Hinweise hat die Polizei erhalten?
Rund 400. Die Vergewaltigung in Hilden — sie geschah am Tag gegen 10 Uhr in einer Grünanlage an der Pestalozzistraße — muss beobachtet worden sein. Denn die Polizei wurde in einem anonymen Schreiben über die Tat informiert und machte erst daraufhin das Opfer ausfindig.
Können Unbescholtene ins Visier der Fahnder geraten?
Natürlich. Das ist zum Beispiel einer 24-jährigen Hamburgerin passiert, die mit der Vergewaltigung im Mai in Langenfeld in Verbindung gebracht wurde. Von einem Ermittler wurde die Frau angerufen, ihr Handy sei zum Tatzeitpunkt in einem Funkmast in der Nähe des Tatorts eingewählt gewesen. Und weil die Hamburgerin spontan nicht sagen konnte, was sie am 31. Mai gemacht hat, hakten die Beamten intensiver nach. Dabei war die Frau an jenem Mai-Tag nur zu Besuch bei ihrem Freund, der in Langfort wohnt. Wenige Tage später wurde ein 35 Jahre alter Langenfelder kontaktiert, vom seinem früheren Arbeitgeber. Die Polizei in Langenfeld habe nach ihm gefragt, das Diensthandy sei zum Tatzeitpunkt in Richrath lokalisiert worden. Und ein 27-Jähriger bekam einen solchen Anruf in Immigrath.
Auf welcher Grundlage werden die Daten erfasst?
Einen richterlichen Beschluss habe es dafür gegeben, und jetzt versucht die Polizei, alle Nummern zu kontaktieren, die auf der Liste stehen. Das heißt, die Polizei wird in den nächsten Wochen mehrere hundert, wenn nicht Tausende Menschen anrufen, um an Informationen zu kommen. Dabei ist eine solche Datenspeicherung eigentlich verfassungswidrig, sagt Strafverteidiger Georg Strittmatter. Das Problem: „Wir bewegen uns in einer Grauzone“, sagt er.