Sie kämpfen für die Rechte Behinderter

Peter Schiestel macht sich für Schwerbehinderte stark und hilft Ratsuchenden aus dem ganzen Kreis. Viele Unternehmen würden lieber Ausgleichsabgaben zahlen, als einen Mitarbeiter mit Behinderung einzustellen, sagt er.

In doppelter Funktion ist Peter Schiestel ehrenamtlich als Schwerbehinderten-Beauftragter tätig: In Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen ist er für Fragen der Barrierefreiheit zuständig. In der Geschäftsstelle der Wülfrather Gruppe in der Fußgängerzone berät er über Themen des Schwerbehindertenrechts und unterstützt die Behinderten bei der Antragstellung zur Anerkennung als Schwerbehinderter. „Mittlerweile kommen meine Klienten fast aus dem ganzen Kreisgebiet und sogar aus Düsseldorf“, sagt Schiestel. Der Rentner war früher Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wülfrath und viele Jahre Behindertenbeauftragter. Seine Sprechstunden sind gut besucht, weil viele Menschen eine Menge Fragen zum Behindertenrecht haben. „Gerade ältere Menschen tun sich schwer beim Ausfüllen eines Antrags für das Versorgungsamt des Kreises Mettmann. Das übernehme ich für sie.“

Schiestel kümmert sich aber nicht nur um das korrekte Ausfüllen des Antrages, sondern begleitet die Betroffenen im Anerkennungsverfahren. „Ich habe eine hohe Erfolgsquote vorzuweisen“, sagt er sichtlich stolz. Er habe die Erfahrung gemacht, dass viele Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter vom Versorgungsamt im Kreis Mettmann zumeist nach Aktenlage beurteilt und oft abschlägig beschieden werden. „In diesem Fall rate ich zumeist in das sogenannte Widerspruchsverfahren zu gehen und über diesen Weg eine Anerkennung zu erreichen. Ich formuliere dann fristwahrend für die Ratsuchenden das entsprechende Schreiben an die Widerspruchstelle.“

Mit dem Widerspruch beginne im Sozialrecht das sogenannte Vorverfahren. Nach Schiestels Angaben bietet dieses oft gute Aussichten auf einen Erfolgt. Sollte aber der Widerspruch abgelehnt werden, sei als nächster Weg die Klage vor dem Sozialgericht möglich. „Ist die Klage begründet, ist die Anerkennungsquote bei dem Sozialgericht sehr hoch“, berichtet er. Da vor dem Sozialgericht kein Anwaltszwang besteht, übernehme er zumeist die rechtliche Vertretung des Klägers.

Der im Schwerbehindertenrecht gut bewanderte Schiestel rät nur dann zum Klageweg, wenn begründete Aussicht auf Erfolg besteht. „Klagen um des Klagens willen — das kommt für mich nicht infrage.“ Da immer mehr Ratsuchende zu ihm in die Sprechstunde kommen, kann er das Arbeitsvolumen kaum noch allein bewältigen. Seine Frau Bärbel, selbst Behindertenbeauftragte bei der Berufsgenossenschaft Bau, unterstützt ihn. Beide stellen deutlich heraus, dass mit der Anerkennung als Schwerbehinderter nur Nachteile ausgeglichen würden. „Leider wird bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oft vom Erreichen von Vorteilen gesprochen. Das ist aber falsch“, so Peter Schiestel.

Bärbel Schiestel weist darauf hin, dass die Arbeitgeber fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte frei halten müssen. Erfüllen sie diese Quote nicht, sei eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Schiestel ergänzt, dass Großunternehmen sowie öffentliche Behörden zumeist die Schwerbehindertenquote erfüllen würden. Dagegen zahlen mittelständische Unternehmen und das Handwerk oft lieber die Ausgleichsabgabe.

Wie die Arbeitsagentur mitteilt, müssen zur Überwachung der genannten Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen die Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur an ihrem Betriebssitz ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.