Mettmann Denkmalschutz, oder kann das weg?

Mettmann. · Im Streit zwischen dem Amt für Denkmalpflege und der Stadt Mettmann um den Status der Neandertalhalle als Baudenkmal soll es noch dieses Jahr eine Entscheidung geben.

Die Zukunft der Stadthalle ist ungewiss. Bis Ende des Jahres soll es eine Entscheidung geben. 

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Entscheidung, ob die Neandertalhalle (Stadthalle) in Mettmann denkmalwürdig ist oder nicht, will das zuständige NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in diesem Jahr treffen. Das sichert jetzt Fabian Götz, Sprecher des Ministeriums zu. Damit erhält die Stadt endlich Planungsspielraum: Die Zukunft der sanierungsbedürftigen Stadthalle hängt davon ab, ob sie denkmalgeschützt ist und damit erhalten bleiben muss, oder ob sie für beispielsweise eine Wohnbebauung weichen kann. Eine Aussage darüber, welche Tendenz die Antwort haben wird, ließ sich der Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage nicht abringen. Wohl aber, dass zwischenzeitlich eine Ortsbegehung stattgefunden habe.

Warum brauchte das Ministerium so lange für diese Entscheidung? Immerhin liegt dem Ministerium die Sache bereits seit Juli 2017 auf dem Tisch. Dazu wollte sich der Sprecher zunächst nicht äußern. Auf Nachfrage bei Staatssekretär Jan Heinisch antwortet dieser: „Derartige Verfahren sind häufig langwierig und komplex und bilden ja auch nur den extremen Ausnahmefall im Denkmalschutz; sie sind nur als Notlösung eines Konflikts hier zwischen der eigentlich zuständigen Stadt Mettmann (als Untere Denkmalbehörde) und dem Landschaftsverband (Denkmalpflege) angelegt, falls beide, wie vorliegend, keine gleichgerichtete Auffassung entwickeln. Von einer ,Blockade’ der Innenstadtentwicklung seitens unseres Hauses kann daher nicht die Rede sein.“

Rückblende: Im Juli 2017 hatte sich das beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelte Amt für Denkmalpflege an das Ministerium gewandt, weil seine Auffassung zum Denkmalschutz der Stadthalle der Einschätzung der Stadt Mettmann als zuständiger unterer Denkmalschutzbehörde widersprach. „Unserer Auffassung zufolge handelt es sich um ein Baudenkmal“, sagt Helmtrud Köhren-Jansen, Leiterin der Abteilung Inventarisation beim Amt für Denkmalpflege. Dies habe ein von ihrem Amt angefertigtes Gutachten auch untermauert. Die Stadt Mettmann ließ indes ein Gegengutachten anfertigen, in dem der Autor zu einer gegenteiligen Auffassung kam.

In der insgesamt mehrjährigen Auseinandersetzung bat das Amt für Denkmalpflege schließlich das NRW-Ministerium um Entscheidung. Ein extrem seltener Fall, berichten Amt wie Ministerium: „Üblicherweise sind sich Denkmalbehörde und Denkmalpflege einig oder werden sich einig. Diese Ministeranrufungsverfahren, wie hier vorliegend zur Stadthalle, sind unter den Tausenden Denkmalentscheidungen jährlich die absolute statistische Ausnahme“, betont Staatssekretär Heinisch.

Entsprechend lang dauerte die Prüfung des Falls – Köhren-Jansen: „Das erscheint uns jetzt auch ein bisschen lang“ – die nun zu ihrem Abschluss kommen soll. Ist die Halle denkmalgeschützt, dann muss die Stadt Mettmann zu ihrem Erhalt viel Geld in die Hand nehmen: Die Sanierungskosten wurden 2017 auf rund acht Millionen Euro geschätzt, und es ist davon auszugehen, dass sie bis zu einem möglichen Baubeginn noch wachsen. Daher liebäugelt auch eine Mehrheit in der Politik mit einem Teil- oder Komplettabriss des Gebäudes. Eine Versammlungsstätte für 500 bis 600 Personen soll der Stadt indes erhalten bleiben. Die Idee, die Stadthalle durch eine Multifunktionshalle zu ersetzen, die beim Bau einer möglichen Gesamt­schule an der Goethestraße errichtet würde, fand indes keinen Zuspruch.