Kreis Mettmann Vor Städten liegt ein steiniger Weg
Kreis Mettmann. · Die Kommunen im Kreis Mettmann wollen zum Wohle des Klimas und der Insekten gegen Steine und Folien in Vorgärten vorgehen.
Weiße Steine bedecken den Erdboden, darunter lugt hier und da dicke Folie hervor. Ein paar Nadelgehölze hier und da – so sieht kein ökologisch wertvoller Garten aus. Der Trend geht zur Versiegelung von Flächen: Immer mehr Hausbesitzer verzichten auf Blumen und Stauden und wählen stattdessen einen pflegeleichten Bodenbelag.
Viele Kommunen sehen diese Entwicklung mit Bedenken. Denn zum einen finden Vögel und Insekten immer seltener geeignete Rückzugsorte in den Städten. Zum anderen aber lassen versiegelte Flächen auch das Hochwasserrisiko steigen und sorgen für schlechtes Klima. Die FDP in Haan will diesen Trend nicht weiter mittragen und möchte das Thema jetzt in dem zuständigen Umweltausschuss diskutieren. Ziel der Liberalen ist es, Einflussmöglichkeiten der Kommune auszuloten – gibt sich Haan doch gerne das Prädikat der Gartenstadt.
Hoher Versiegelungsgrad
macht Kommunen verwundbar
Doch auch in anderen Kommunen ist das Problem bekannt. „Private Gärten und Vorgärten tragen in diesem Sinne zu einem guten Stadtklima bei, indem sie städtische Wärmeinseln reduzieren“, berichtet Franca Calvano, Sprecherin der Stadt Wülfrath, im Auftrag des Planungsamtes. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund längerer und häufiger auftretender Hitzeperioden bedeutsam. „Ein hoher Versiegelungsgrad erhöht zudem die Verwundbarkeit der Siedlungsstrukturen gegenüber Starkregenereignissen“, stellt Calvano fest.
Das wird auch in Mettmann so gesehen: „Versiegelte Gärten führen zu Insektensterben und damit auch zur fehlenden Futtergrundlage für Singvögel. Versiegelte Flächen heizen sich schneller auf, geben die gespeicherte Wärme nachts ab und verhindern eine erfrischende Abkühlung“, berichtet der Sprecher der Kreisstadt, Christian Barra. In Erkrath sind versiegelte Gärten in der örtlichen Hochwasser-Karte sogar schon als flammend rote Risikostellen ausgewiesen.
Doch wie können Städte und Gemeinden auf ihre Bürger einwirken, wieder für mehr grüne Oasen zu sorgen? „In einigen Bebauungsplänen sind Vorgartenbereiche festgesetzt“, berichtet Thomas Laxa, Sprecher der Stadt Erkrath. In diesen seien bauliche Anlagen, die eine Versiegelung von Flächen bedeuten – wie zum Beispiel Fahrzeug-Stellplätze – ausgeschlossen.
Das Problem: Für Bestandsflächen ohne eine entsprechende Regelung ist eine Einflussnahme „problematisch bis unmöglich“, sagt der Sprecher der Stadt Mettmann, Christian Barra. Nur für Neubaugebiete „lassen sich Festsetzungen für die Gestaltung von Vorgärten treffen“, berichtet Barra. Ähnlich wird dies auch in der Stadt Wülfrath gesehen: „Im Einzelfall können Vorgaben hinsichtlich der Vorgartengestaltung mit Hilfe der verbindlichen Bauleitplanung sowie über Gestaltungssatzungen gemacht werden“, erläutert Calvano.
Eine allzu starke Reglementierung wird aber in Wülfrath wie auch in Erkrath abgelehnt: „Sanktionen beziehungsweise Verbote bedeuten einen Eingriff in das Eigentum, der oft nur negativ aufgenommen wird. Wir setzen daher auf die freiwillige Mithilfe der Bürger“, heißt es aus dem Erkrather Rathaus. So hat die Stadt Erkrath ein Faltblatt zum Thema „Blühende Vielfalt in Erkrath“ herausgegeben, setzt auf Vorträge, Workshops und gemeinsame Pflanzaktionen.
Und auch die Stadt Mettmann appelliert an die Vernunft der Bürger: „Auch bei der Gestaltung von Vorgärten ist es zulässig, zu überlegen, ob diese einen Nutzen für die Allgemeinheit darstellen kann“, sagt der Dezernatsleiter Kurt Werner Geschorec.