Langenfeld/Monheim Verfassungsgericht erklärt Klage gegen CO-Pipeline für unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht wird nun ungeklärte Punkte prüfen. Die Pipeline-Gegner gewinnen Zeit. Bayer hält an seinem Vorhaben fest.
Langenfeld/Monheim. Der Ball in dem seit einem Jahrzehnt dauernden Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Pipeline liegt wieder beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Vorlage des OVG, wonach Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes von 2006 entscheiden soll, für unzulässig erklärt. Laut Klägeranwalt Jochen Heide ist das für die Pipeline-Gegner eine gute Nachricht: „Für die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist der Beschluss zwar unbedeutend, aber damit sind wieder zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, ohne dass die Gegenseite ihrem Ziel, den Pipeline-Betrieb aufzunehmen, nähergekommen ist“, sagte der Düsseldorfer Jurist gestern.
Überrascht hat ihn die Mitteilung über den Karlsruher Beschluss, dessen offizielle Veröffentlichung und Begründung noch aussteht, nach eigenem Bekunden nicht: „Das OVG hat dem BVG die Sache ,zu früh’ vorgelegt. So etwas ist nicht ungewöhnlich“, erklärte Heide. Demnach nimmt Karlsruhe erst dann einen Fall zur Entscheidung an, wenn ein oberstes Fachgericht diesen in allen Punkten, für die es zuständig ist, durchgeprüft hat. Im Rechtsstreit um die CO-Pipeline seien aber etliche Punkte noch ungeklärt, etwa bei den Sicherheitsvorkehrungen und der Trassenführung. „Diese Hausaufgaben muss das OVG jetzt machen“, stellte Heide fest.
Die CO-Pipeline der Firma Covestro (früher Bayer) ist 67 Kilometer lang und verbindet die Chemie-Werke Dormagen und Uerdingen. Die Leitung, die hochgiftiges Kohlenmonoxid transportieren soll, verläuft überwiegend rechtsrheinisch, auch durch den Kreis Mettmann. Anwohner und betroffene Kommunen haben die Inbetriebnahme der bis 2011 im Erdreich verlegten Pipeline bislang juristisch verhindert. Die klagenden Grundstückseigentümer halten die Enteignungen nach dem Rohrleitungsgesetz für verfassungswidrig, weil die Pipeline nicht dem Allgemeinwohl, sondern einem Privatinteresse diene.
Das OVG hat sich dieser Auffassung im August 2014 im wesentlichen angeschlossen und das Rohrleitungsgesetz durch das BVG prüfen lassen wollen. Covestro teilte gestern mit, es warte vor einer Stellungnahme die Begründung aus Karlsruhe ab. Trotz der zeitlichen Verzögerung halte man an der CO-Pipeline fest. Zu einem Ausstieg bestehe kein Grund, sei doch die Sicherheitskonzeption vom OVG 2014 bestätigt worden, erklärte Unternehmenssprecher Jochen Kluener.