Mettmann Eigentümer werden bedroht
Mettmann/Erkrath. · Nachdem es geharnischte Proteste von Bürgern gab, trafen sich verantwortliche Mitarbeiter an der Winkelsmühle zum Ortstermin. Landrat Thomas Hendele gibt Versäumnisse bei Vertragsabschluss zu. Erkrather Ausschuss will beraten.
Die Sperrung des Wanderwegs A 1 in Höhe Winkelsmühle erregt die Gemüter. Wie die Inhaber (Name der Redaktion bekannt) berichten, seien sie sogar bedroht worden. „Erst gestern stand ein Fahrradfahrer am Zaun und brüllte ,Macht den Zaun auf oder wir fackeln euer Haus ab’“, berichtet der Ehemann in einem Pressegespräch.
Die Eigentümer der Winkelsmühle hatten den Wanderweg A 1 beziehungsweise X 30, über den eine Entdeckerschleife des Neanderlandsteigs führt, gesperrt, weil sie ihre Privatsphäre schützen wollen. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit dem Kreis Mettmann hatte sich herauskristallisiert: Die Eigentümer der Winkelsmühle müssen zulassen, dass Wanderer den Weg benutzen, der durch das historische Bauensemble verläuft. Ist der Weg aber nicht mehr da – und es ist den Eigentümern erlaubt, ihn zu entfernen – dann dürfen Wanderer dort auch nicht mehr passieren.
Und weil gerade in Corona-Zeiten immer mehr Spaziergänger den Weg entlang gehen und besonders neugierige Zeitgenossen auch das Privatgelände betreten, machen die Eigentümer nun von ihrem Recht Gebrauch: Sie sperrten den Weg und gestalten ihn derzeit um. Freizeitsportler hatten das Nachsehen, denn sie standen auf dem gewohnten Weg nun vor einer Absperrung. Es gab unzählige Beschwerden beim Kreis.
„Bedauerlicherweise hat der Kreis es beim Verkauf der Winkelsmühle vor über 20 Jahren versäumt, sich die Erhaltung des Wanderweges im Grundbuch zu sichern“, bestätigt Landrat Thomas Hendele viele Bürger, die darin den Kern des Problems sehen.
Tatsächlich beteuert der jetzige Eigentümer: „Wir haben einen Vertrag ohne jegliche Verpflichtung abgeschlossen. Wir wussten davon nichts.“ 1997 war die Winkelsmühle vom Zweckverband Neandertal an Privatleute verkauft worden, 2001 ging sie an die heutigen Eigentümer über. Als Rechtsnachfolger des Zweckverbands führt der Kreis die Auseinandersetzung. Der setzte bislang darauf, dass der Wanderweg auf dem Privatgrundstück geduldet wurde. Bei einem Ortstermin am Donnerstag kamen die zuständigen Mitarbeiter des Kreises nun zu dem Schluss, den Trampelpfad, den die Wanderer jetzt schon zur Umgehung der Sperrung nutzen, als Umleitung auszuweisen. Ein daran abgrenzendes Biotop werde mit einem Schutzzaun versehen, teilt die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann, mit.
„Dem Kreis ist sehr daran gelegen, schnellstmöglich eine dauerhafte Wegeführung anzubieten“, betont sie. Eine solche dauerhafte Lösung will der Kreis im Juni in der Sitzung des Naturschutzbeirates beraten. Das ist ganz im Sinne von Mettmanns Bürgermeister Thomas Dinkelmann: „Die Stadt Mettmann ist daran interessiert, dass die Wegeverbindung bestehen bleibt“, sagt er. Doch die Stadt Mettmann könne nichts ausrichten, da ihr die Flächen nicht gehören: „Hier ist der Kreis am Zuge.“ Bürgermeister Thomas Dinkelmann sichert aber zu, für eine Lösung unkompliziert mit dem Kreis zusammen zu arbeiten.
Derweil haben Erkraths Grüne bereits für den dort am 9. Juni tagenden Planungsausschuss Fragen zur Sperrung des Winkelsmühler Wegs angemeldet. Erkraths Verwaltung solle gemeinsam mit der Stadt Mettmann und dem Kreis klären, was geplant sei, um die Unterbrechung des Weges durch eine alternative Verbindung wieder herzustellen, heißt es in dem Antrag.