A 44-Neubau: Die Pläne werden erneut offengelegt

Einzusehen sind sie ab morgen noch bis zum 3. November.

Ratingen. Der Landesbetrieb Straßenbau hat für das Bauvorhaben „Neubau der A 44 einschließlich Autobahnkreuz Ratingen-Ost“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Land NRW hat die Projektmanagementgesellschaft DEGES mit der weiteren Betreuung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der A 44 von Bau-Kilometer 14+150 bis 14+780 einschließlich des Autobahnknotens A 44/A 3 (Autobahnkreuz Ratingen-Ost) im Hinblick auf die Einleitung des Straßenoberflächenwassers beauftragt. Zur Reduzierung der bisherigen Einleitungsmenge in den Vorfluter ist beabsichtigt, die Sonderanlage an der A 3 umzubauen und zusätzlich auf einem bundeseigenen Grundstück eine sogenannte RiStWag-Anlage (gemäß den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) und ein Regenrückhaltebecken zu bauen. Für das Planvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Aufgrund der möglicherweise geänderten Betroffenheit liegt das Deckblatt mit Stand Mai 2016 in der Zeit vom 4. Oktober bis einschließlich 3. November 2016 im Verwaltungsgebäude Stadionring 17, im zweiten Obergeschoss während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Jeder, dessen Belange erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis 17. November Einwendungen schriftlich einreichen oder zu Protokoll geben. Die bisher fristgerecht erhobenen Einwendungen bleiben unangetastet und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Dieses Planvorhaben ist eine Maßnahme der Bezirksregierung Düsseldorf und nicht der Stadt Ratingen. Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Möglichkeit an, Einwendungen in rechtsverbindlicher elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Wegen der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen wird auf nachfolgenden Link verwiesen. Red

www.brd.nrw.de/wirueberuns/EGVP.html