Ärger in der Landesunterkunft

In der Zentralen Unterbringungseinheit sollen Angestellte der Bezirksregierung nicht für Essen bezahlt haben. Es droht ein Prozess.

Foto: Janicki

Ratingen. In der Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) des Landes für Flüchtlinge an der Daniel-Goldbach-Straße hat es Ärger zwischen den Mitarbeitern gegeben: Angeblich sollen drei Bedienstete der Bezirksregierung dort längere Zeit nicht fürs gemeinsame Kantinenessen bezahlt haben. Laut Verdi habe ein Mitarbeiter das beim Betreiber European Homecare (EHC) das gemeldet, soll dafür aber nun abgemahnt werden: Er habe den „Meldeweg“ nicht eingehalten. EHC-Sprecher Klaus Kocks, wollte sich zu dem Vorgang mit Hinweis auf das „schwebende Verfahren“ nicht weiter äußern. Die Bezirksregierung schildert der Fall ganz anders.

In der vergangenen Woche habe es einen öffentlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Essen, dem Sitz von EHC, gegeben, sagte Özay Tarim, Gewerkschaftssekretär von Verdi. Der betroffene Mitarbeiter von EHC, der in der Landesunterkunft für die Kasse zuständig sei, wolle namentlich nicht genannt werden. Aus Verdi-Sicht sei Folgendes geschehen: Über einen längeren Zeitraum im vergangenen Jahr, die Rede ist von etwa sechs Monaten, hätten drei Angestellte der Bezirksregierung nicht fürs Kantinenessen bezahlt. Der Kassenmann habe sich zunächst an die Leitung gewandt, weil doch die Kasse nicht mehr stimmen könne, sei dort aber abgewimmelt worden. Man wolle es sich mit dem Auftraggeber, der Bezirksregierung, nicht verderben, so habe der Tenor gelautet. Er solle doch „den Ball flach halten“, sei ihm gesagt worden.

Özay Tarim, Gewerkschafssekretär von Verdi

Daraufhin habe sich der Mandant an die Bezirksregierung gewandt. Dann hätten die betroffenen Mitarbeiter für etwa drei Monate nachgezahlt. Was Tarim besonders erzürnt: „Man macht dem Mann ausgerechnet den Vorwurf, den Dienstweg nicht eingehalten zu haben. Genau das hat er aber getan.“ Dafür wolle ihn EHC nun abmahnen. Das sei unverständlich. Der Kassierer habe nur seine Pflicht erfüllt. Beim Gütetermin sei nun vorgeschlagen worden, die Abmahnung nur bis zum 30. September in der Personalakten zu belassen. Üblich sind zwei Jahre. Damit aber, so Tarim, sei man nicht einverstanden, es werde nun wohl zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Was Tarim auch erzürnt, mit Blick auf die bei EHC gezahlten Gehälter: Ein Mittagessen kostet 3,50 Euro.

Was sagt die Bezirksregierung dazu? Pressesprecherin Beatrix Van Vlodrop: „Der geschilderte Sachverhalt ist unzutreffend. Am 8. Dezember wandte sich ein Mitarbeiter des Betreuungsdienstleisters EHC an die Bezirksregierung Düsseldorf mit der Behauptung, Vertreter der Bezirksregierung würden in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ratingen ,seit Monaten in der Einrichtung/Küche unentgeltlich speisen’. Das war nicht der Fall.“

Man müsse dazu wissen, „dass in Absprache mit der Betreuungsleitung die Regelung bestand, dass sich Mitarbeiter der Bezirksregierung in eine Liste eintragen, wenn sie ein Mittagessen in Anspruch nehmen. Die Essen werden dann in regelmäßigen Abständen gesammelt bezahlt.“

Vertreter der Bezirksregierung hätten sich wegen der erhobenen Vorwürfe noch am selben Tag mit dem EHC-Regionalleiter in Verbindung gesetzt, der sich entschuldigte, dass der Sachverhalt von seinem Mitarbeiter schlicht falsch dargestellt worden sei.

Es sei „eine klar vorgegebene Regel, dass Mitarbeiter des Hauses keine geldwerten Zuwendungen Dritter annehmen. Zu diesen geldwerten Zuwendungen gehört auch Kantinenessen. Dementsprechend ist es ebenfalls geregelt, dass, wenn Mitarbeiter in den Einrichtungen Kantinenessen verzehren, jede Mahlzeit entweder einzeln oder in Blöcken abgerechnet und bezahlt wird. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Getränke.“

EHC ist als Träger für die Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber, jedoch nicht die Beratung zu Asyl- oder Migrationsfragen verantwortlich.