Bezirksregierung lehnt Förderung für neue Schießanlage ab
Rückschlagfür die Ratinger Sportschützen: Bezirksregierung lehnt Förderung für Erneuerung ab.
Ratingen. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat Zuschüsse für die Modernisierung der Schießanlage abgelehnt. Wie berichtet, kämpfen die Ratingen Sportschützen im Rheinischen Schützenbund (RSB) seit Längerem darum, die uralte Anlage auf ein neues, digitales Auswertungssystem umzustellen. Insbesondere will man damit landesweite Wettbewerbe im anerkannten Landesleistungsstützpunkt halten und auch — wie bisher — selbst Olympioniken das Training ermöglichen.
Die Umrüstung der 50-Meter-Schießanlage soll etwa 210 000 Euro kosten, die Stadt hoffte auf einen Zuschuss in Höhe von 88 200 Euro. Bernd Schäper, Schießmeister der St. Sebastiani Bruderschaft, zeigt sich enttäuscht, will aber mit Hilfe des RSB auf Landesebene noch mal „nachhaken“.
Er hatte rein zufällig von der Ablehnung des Zuschusses erfahren. Die Vorlage wird zunächst im Sportausschuss beraten. Mit ihm habe jedenfalls noch niemand gesprochen, sagte er am Mittwoch. Nach Angaben des Schulverwaltungsamtes sei der Förderantrag abgelehnt worden, weil es sich „zwar um einen Landesleistungsstützpunkt, nicht aber um einen im ,besonderen Landesinteresse’“ handele. Daher sei der Förderzugang nicht gegeben, der Antrag sei abgelehnt worden.
Der Ablehnungsbescheid wurde der Stadt schon am 16. Juli zugestellt, innerhalb eines Monates hätte die Verwaltung noch Zeit gehabt, dagegen zu klagen. Doch eine Prüfung des Rechtsamtes habe ergeben, dass die Schießsportanlage „nicht unter die Förderfähigkeit als herausragende Sportstätte in NRW fällt“. Man verzichtete auf eine Klage, nahm aber Kontakt mit der Bezirksregierung auf. Auch dort sei man zunächst von einer Förderwürdigkeit ausgegangen, hieß es. Doch gebe es aufgrund der Haushaltslage nur im „Gießkannenverfahren“ Zuschüsse.
Das „besondere Landesinteresse“ liege nur vor, wenn regelmäßig für internationale Wettkämpfe wie Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften genutzt werde. Über eine solche Anerkennung entscheiden Landessportbund und das Ministerium.