Ratingen Gewerbesteuerhebesatz soll bestehen bleiben

Ratingen. · Die CDU kritisiert die Bürger Union für die Forderung, den Hebesatz zu senken.

Die CDU-Fraktion hat den Vorstoß der Bürger Union (BU), den Hebesatz zur Gewerbesteuer von 400 auf 380 Prozent zu senken, scharf kritisiert. Dieser erweise sich bei näherer Betrachtung als ein wirkungsloser Schauantrag mit negativen mittelfristigen Folgen, hieß es.

Der CDU-Fraktion vorliegende Beispielsrechnungen machten deutlich, dass die gesamte ertragsteuerliche Entlastung bei den betroffenen Unternehmern zwischen 2,35 Prozent bei Kapitalgesellschaften und 2,01 Prozent bei betroffenen Einzelunternehmern liege. „Die Stadt Ratingen würde dagegen die beantragte Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes pro Jahr fünf Millionen Euro an Mindereinnahmen kosten“, rechnet Ewald Vielhaus, der CDU-
Fraktionsvorsitzende, vor.

„Das würde in zwei Jahren, wenn beim Fonds Deutscher Einheit die Rückerstattung von etwa neun Millionen Euro pro Jahr entfällt, den Haushalt planmäßig in eine millionenschwere Verlustsituation führen“, ergänzt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gerold Fahr. Die CDU-Fraktion wolle auch zukünftig generationengerecht – also ohne neue Schulden – in Ratingen massiv investieren. Dazu brauche es aber im Haushalt jedes Jahr einige Millionen Überschuss. Auch der Unternehmensverband Ratingen (UVR) begrüße die Verlässlichkeit der Verwaltung, einen unveränderten Hebesatz von 400 Prozent im Haushalt vorzuschlagen. Der Vorteil gegenüber der unmittelbar an Ratingen angrenzenden Landeshauptstadt Düsseldorf liege immer noch bei 40 Prozent Punkten, so der UVR in seiner Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf.

Im Kreis Mettmann liegt Ratingen mit Hilden nach Monheim und Langenfeld im Süden des Kreises schon jetzt mit der Höhe ihres Hebesatzes auf Platz drei der zehn kreisangehörigen Städte, also auf einem sehr niedrigen Level. Die an Ratingen angrenzenden Städte wie Mülheim (550 Prozent) und Düsseldorf (440 Prozent) haben mit großem Abstand höhere Steuersätze. Der von den Befürwortern einer Senkung auf 380 Prozent prognostizierte Standortvorteil werde sich nicht ergeben. Geradezu hanebüchen sei die Aussage der BU, dass sich mit einer Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um fünf Prozent eine erhöhte Flächennachfrage ergeben würde. „Kein Unternehmer wird wegen eines steuerlichen Vorteils, der gerade einmal um die zwei Prozent liegt, sich dazu entschließen, eine teure Verlagerung seines Unternehmensstandortes vorzunehmen“, betont Vielhaus.