Ratingen Rat beschließt Förderung für grüne Hausdächer

Ratingen. · Jährlich stehen 50 000 Euro bereit. Das Programm tritt am 1. Januar in Kraft.

Jetzt ist die Sache offiziell. Der Rat hat ein Programm zur Förderung von grünen Dächern beschlossen. Insgesamt 50 000 Euro stehen jährlich zur Verfügung, um damit Hausbesitzer zu unterstützen, die ihr Dach begrünen wollen. Bepflanzte Dächer tragen in mehrfacher Hinsicht zum Klima- und Umweltschutz bei.

Durch den Verdunstungseffekt verringern sie die sommerliche Hitzebelastung. Regenwasser wird gespeichert, wodurch die Kanalisation entlastet wird. Luftschadstoffe werden gebunden. Es entstehen neue Lebensräume für Pflanzen und Insekten. Und nicht zuletzt haben grüne Dächer einen Dämm-Effekt, wodurch Energie im Haus gespart werden kann. Gefördert werden können Dachbegrünungen an Neu- oder Bestandsbauten, aber nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Das Programm tritt bereits am 1. Januar 2020 in Kraft.

Grüne Dächer speichern bis zu 80 Prozent Regenwasser und verdunsten es langsam wieder, dadurch verringert sich die sommerliche Hitzebelastung. Da ein Großteil des Regenwassers zunächst zurückgehalten werden kann, werden Kanalisation und Kläranlagen entlastet, was bei Starkniederschlägen von Vorteil ist. Der Pflanzenbewuchs reduziert außerdem den Gehalt von CO2 und Feinstaub in der Luft. Zudem können durch das Grün neue Lebensräume für Pflanzen und Insekten entstehen. Nicht zuletzt haben bepflanzte Dächer einen Dämm-Effekt, wodurch Energie im Haus gespart werden kann.

Bisher fördert die Stadt Dachbegrünung indirekt, indem die Niederschlagsgebühr für die Hauseigentümer um 50 Prozent reduziert wird. Dies entspricht für einen Durchschnittshaushalt rund 100 Euro Ersparnis im Jahr. Diese Form der Unterstützung bleibt auch weiter erhalten. Das neue Förderprogramm richtet sich an Hauseigentürmer, die ihr Dach, ob Neu- oder Bestandsbau, künftig begrünen möchten. Antragsberechtigt sind auch jene Eigentümer, die durch gesetzliche Regelungen (zum Beispiel Festsetzung im Bebauungsplan) zu einer Dachbegrünung verpflichtet sind. Alle Informationen zum Förderprogramm stehen auf der städtischen Internetseite bereit.