Gutachter: Neubau nicht zulässig
Der Streit um die Vergrößerung von DKV in Ost geht weiter. Die Anwohner haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt.
Ratingen. Die Stadtspitze hat ein Problem: Sie will den durchaus massiven Erweiterungsplänen von DKV Euro Service, einem der wichtigsten Gewerbesteuerzahler Ratingens, möglichst umfassend entgegenkommen. Doch das Projekt im Stadtteil Ost ist bei Anwohnern und in den Reihen der Politik in dieser Dimension äußerst umstritten.
Nun gibt es ein Gutachten, das Bürger aus dem Stadtteil in Auftrag gegeben haben. Der renommierte Fachanwalt Christian Giesecke kommt in seiner „Rechtsgutacherlichen Stellungnahme“ zu dem Schluss, „dass die Erteilung einer Ausnahme für die Überschreitung der Baugrenze und die Erteilung einer Befreiung für die Festsetzung der Gebäudehöhen rechtlich nicht zulässig wären“. Das Vorhaben sei in der geplanten Form nicht genehmigungsfähig, da es gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstoße, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Auch die Bürger Union (BU) sieht das Projekt in seiner Größe kritisch. Man habe sich mit dem Bauvorhaben einverstanden erklärt, die Zustimmung aber von einer Vielzahl von Nachweisen und ergänzenden Informationen abhängig gemacht, die die Verwaltung für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Bezirksausschusses Mitte am 31. August abarbeiten müsse.
Die BU-Fraktion bemängelt die geplante Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes, so die Höhenüberschreitung von immerhin acht Metern sowie die Baufeldverschiebung — ein Instrument, das im Baudezernat immer häufiger eingesetzt werde, so die BU. „Da nach unserem Kenntnisstand die Anwohner beabsichtigen, gegen die Erteilung der Baugenehmigung klageweise vorzugehen, sollte im Vorfeld versucht werden, einen Rechtsstreit zu vermeiden“, betonen Angela Diehl und Robert Ellenbeck in ihrer Stellungnahme.
Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf bestehe die Möglichkeit, Konflikte im Wege eines Mediationsverfahrens im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu lösen. Zum Zwecke des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen werd durch einen erfahrenen Verwaltungsrichter versucht, eine für alle Parteien akzeptable verbindliche Regelung zu finden. Voraussetzung für die Durchführung eines derartigen Verfahrens ist, dass alle Parteien damit einverstanden sind. Laut BU-Antrag soll die Verwaltung mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beauftragt werden.
Im Streit um den geplanten Erweiterungsbau hatten Anwohner, Unternehmensleitung und Architekten ihre Standpunkte ausgetauscht. Eine Annäherung gab es bei dem Runden Tisch aber nicht. Die Architekten machten geltend, dass die Baumasse insgesamt eingehalten würde. Die Anwohner des dahinter liegenden Wohnviertels entlang der Hugo-Schlimm-Straße hingegen fürchten zusätzlichen Verkehrslärm und kritisieren einen langen Gebäudeschatten auf ihren Terrassen sowie das Zubauen einer Frischluftschneise. Sprecher Wolfgang Backmerhoff überreichte der Unternehmensleitung eine Petition mit rund 160 Unterschriften, in der die strikte Einhaltung des geltenden Bebauungsplans gefordert wird.
Mobilitätsdienstleistungen wie Tankkarten, europaweit funktionierende Mautbezahlcomputer und Serviceleistungen für Speditionen boomen. Deshalb will die DKV möglichst rasch die bestehenden 500 um 100 neue Arbeitsplätze aufstocken und plant den „Erweiterungsbau“. Die betroffenen Wohn-Eigentümer sprechen schlicht von einer Verdopplung der bisherigen Unternehmenszentrale. Und erinnern sich gut daran, dass sie aus ihrer Sicht schon einmal von der DKV, der Ratinger Verwaltung und Stadtpolitikern über den Tisch gezogen wurden. Beim Bau der Firmenzentrale hatte das Gebäude plötzlich eine Etage mehr als im Bebauungsplan vorgesehen. Der DKV-Vorstand gab sein Ehrenwort, dass bei diesem Bau sämtliche Zusagen seitens des Unternehmens eingehalten würden.