Kommunal-Soli: Stadt hofft auf Erfolg bei Klage

Verfahren soll im Herbst weitergehen.

Die Stadt Ratingen erwartet mit Spannung den Beginn des Gerichtsverfahrens gegen die Solidaritätsumlage (auch Kommunal-Soli oder Zwangsabgabe genannt), die den städtischen Haushalt in den Jahren 2014 bis 2022 mit bis zu 40 Millionen Euro extrem belastet.

Gemeinsam mit 65 anderen Kommunen hat die Stadt Ratingen Verfassungsbeschwerden gegen die Zwangsabgabe eingelegt. Hintergrund ist die vom Land im Jahr 2013 verabschiedete Änderung zum Stärkungspaktgesetz, nach welchem finanziell Not leidende Kommunen Finanzhilfen in mehrfacher Millionenhöhe erhalten.

Die Finanzhilfen müssen ab dem Jahr 2014 über einen Kommunal-Soli von vermeintlich einnahmestärkeren Kommunen mitfinanziert werden. Aus der Sicht der Klägerkommunen müsste das Land die Finanzhilfen selbst tragen.

Bürgermeister Klaus Pesch ist verärgert: „Die Zwangsabgabe ist ungerecht und hätte niemals vom Land beschlossen werden dürfen. Es kann doch nicht sein, dass wir dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden. Ich hoffe, dass die Verfassungsrichter dies auch so sehen werden.“

Aktuell hat sich das Landesverfassungsgericht in Münster mit dem Stärkungspaktgesetz befasst. Die finanziell Not leidende Stadt Oer-Erkenschwick hatte dagegen geklagt, in den Jahren 2011 und 2012 Finanzhilfen in nicht korrekter Höhe erhalten zu haben. Von wem die Finanzhilfen letztlich aufgebracht werden müssen, ob vollständig aus Landesmitteln oder anteilig aus einem Kommunal-Soli, war nicht Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde. Es ist somit noch offen, ob der Kommunal-Soli rechtmäßig ist.

Wegen vom Land beantragter Fristverlängerungen wird das Verfahren voraussichtlich erst im Herbst weitergehen. Red