Kreisverkehrswacht verteilt Fahrradhelme Sicher mit dem Rad zur Schule fahren

Ratingen · Experten erklären, warum „Sieht doof aus“ oder „Habe ich vergessen“ keine guten Argumente fürs Radeln ohne Helm sind.

Verkehrswacht und Polizei verteilen Fahrradhelme an Schüler.

Foto: Kreis Mettmann

(Red) Wer einen Fahrradhelm trägt, schützt sein Gehirn bei einem Sturz. „Und trotzdem verzichten viele auf den Helm“, sagt Tanja Smigoc von der Abteilung Verkehrssicherheit des Kreises Mettmann. Gemeinsam mit Bojan Smigoc von der Kreisverkehrswacht Mettmann und Jessica Werner von der Verkehrsunfallprävention der Polizei hat sie den Schülern des Schulzentrums an der Rankestraße in Erkrath anschaulich gezeigt, warum sie nicht auf das Tragen eines Helms verzichten sollten.

Zum Vergleich ließ sie ein rohes Ei und ein Ei in einem Miniatur-Fahrradhelm auf den Boden fallen. Bojan Smigoc ließ den kleinen Helm mit dem Ei immer wieder auf den Boden fallen, ohne es zu beschädigen. „Seht ihr? Da passiert nichts“, erklärte er den Schülern. „Deswegen“, sagte er mit Blick auf das zerbrochene Ei auf dem Boden, das beim Sturz keinen Helm trug, „ist ein Helm beim Radfahren so wichtig“.

Viele Interessierte blieben stehen, um sich die Demonstration anzuschauen. Radfahrer wurden von den Verkehrsexperten direkt angesprochen. Wer einen Helm trug, wurde gelobt. Die anderen wurden gefragt, warum sie keinen tragen. Die Ausreden ähnelten sich: „Habe ich vergessen“, „Sieht nicht gut aus“ oder „Ich hatte heute früh keine Zeit“. Wer glaubhaft versicherte, keinen Helm zu haben, oder der Helm sei kaputt oder zu klein, durfte sich über einen neuen freuen, den die Kreisverkehrswacht zur Verfügung stellte.

„Solche Aktionen vor Ort mit direkter Ansprache kommen immer gut an“, freute sich Bojan Smigoc über die vielen positiven Rückmeldungen und die Einsicht der Schüler. Ähnliche Aktionen in weiteren Kreisstädten sollen folgen.

Auf ihrer Internetseite gibt die Kreisverkehrswacht weiter Tipps für Radfahrer. So wird genau erklärt, wann ein Helm richtig sitzt oder wie das Fahrrad für die dunkle Jahreszeit beleuchtungstechnisch ausgestattet werden muss. Bei Verstößen muss, wer erwischt wird, mindestens 20 Euro Bußgeld zahlen.

(RP)