Tat in Ratingen West Bewährungsstrafe nach Brandstiftung

Ratingen/Düsseldorf · Erheblich angetrunken hatte der Angeklagte laut Geständnis damals einen Schrank, eine Couch, ein Sideboard und einen Tisch in Flammen gesetzt.

Der Prozess fand vor dem Düsseldorfer Amtsgericht statt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Als die Liebe erloschen war, hat ein 52-Jähriger aus Enttäuschung in Ratingen kurzerhand Feuer gelegt. Das hat er im Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht zugegeben. Von seiner Freundin war er an einem Dienstagmittag im August 2024 vor die Tür gesetzt worden. Auf Drängen der Frau (38) sollte er ihre Hochhauswohnung nahe des Berliner Platzes nämlich verlassen, bevor sie nach einem Ausflug mit ihren Kindern zurückkommt.

Vorher aber zündelte der damals angetrunkene Mann an fünf Stellen im Wohnzimmer, Esszimmer und Schlafzimmer, verließ die Räume erst danach. Wegen schwerer Brandstiftung kam das Düsseldorfer Gericht jetzt zu einem Schuldspruch gegen ihn – und zu einer Bewährungsstrafe. Erheblich angetrunken hatte der Angeklagte laut Geständnis damals einen Schrank, eine Couch, ein Sideboard und einen Tisch in Flammen gesetzt. Die Feuer, die schon kurz danach entdeckt und gelöscht werden konnten, führten allerdings zu einer so massiven Rauchentwicklung, dass diese Wohnung im fünften Stock des 14-Etagen-Hauses nicht mehr bewohnbar war. Dass Frust über den Rausschmiss das Motiv für ihn gewesen ist, räumte er im Prozess jetzt kleinlaut ein. Bei seiner Festnahme wenige Stunden später wirkte der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte noch so verwirrt, dass er zunächst in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurde. Eine Blutprobe ergab bei ihm, dass er zur Tatzeit mit rund 1,4 Promille erheblich angetrunken war. Das Gericht erkannte daher an, dass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen dieses Alkoholwertes erheblich eingeschränkt gewesen sei. Vorsätzlich gelegte Feuer in einem Wohnhaus werden laut Gesetz mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht, gelten damit also als Verbrechen. Für diese Mindeststrafe plädierte im Fall des 52-Jährigen jetzt also die Staatsanwältin. Das Schöffengericht urteilte aber milder. Weil der Angeklagte zuvor noch nie straffällig geworden war, weil er die unter Alkohol begangene Tat zugab und sich reumütig zeigte, verhängte das Amtsgericht eine Haftstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von weiteren Auflagen gegen den Angeklagten hat das Gericht abgesehen.