Historie Archiv hat die Lizenz zum Bierwürzen

Ratingen. · Im Mittelalter kam statt Hopfen die Grüt ins Bier. Brauer brauchten schriftliches Privileg.

 Archivchefin Erika Münster-Schröer mit der Bierbrau- und Grüturkunde im Stadtarchiv.

Archivchefin Erika Münster-Schröer mit der Bierbrau- und Grüturkunde im Stadtarchiv.

Foto: Blazy, Achim (abz)

„Hopfen und Malz – Gott erhalt’s“. Geht in Ordnung. Aber von „Grüt und Malz“ hat der Herrgott seine Finger gelassen – zumindest, was einen Segensspruch betrifft. Dennoch war Grüt eine entscheidende Zutat fürs Bier des Mittelalters. So entscheidend, dass man als Brauer ein schriftlich verfasstes Privileg brauchte. Schließlich wurde die würzende Bierzutat verkauft, und das nicht billig.

Heute wird die eher unspektakuläre Lizenz zum Würzen eher klammheimlich, in einem sicheren Schrank des Stadtarchivs versteckt, aufbewahrt. Und die Chefin des Archivs, Erika Münster-Schröer, mit der Ratinger Geschichte engstens auf Du und Du, hat in den unterschiedlichen Urkunden und Schriftstücken auch dazu viel Erhellendes gefunden.

Die Grüt oder Grut wurde zum Würzen des Biers gebraucht, denn im Rheinland war im Mittelalter der Hopfen als Würzstoff noch ziemlich unbekannt. Im Süddeutschen aber wurde Bier aus Gerste, Malz und Wasser hergestellt, Hopfen zum Würzen gebraucht. Hefe war noch nicht im Gebrauch.

Bier und Wein bescherten der Stadt ordentliche Einnahmen

Und dieses Grüt bestand, soviel man weiß, aus einem gewissen Würzmalz sowie aus zwei Kräutern. Die hießen Porsch, auch wilder Rosmarin genannt, und aus dem Gagelstrauch, wilde Myrte genannt. Es wird auch von halluzinogenen Pilzen gemurmelt. Auch Lorbeer, Kümmel und Wacholderbeeren wurden eingerührt.

Jedenfalls wurden die einzelnen Zutaten zu einem Brei vermanscht. Er wurde erhitzt, getrocknet und gemahlen. Und wer je griechischen Retsina getrunken hat, der wird wissen, was das Harz aus den Fässer-Ritzen dem Bier angetan haben muss.

Als mehr und mehr Hopfen in unsere Gegend geliefert wurde, fand das damit gebraute Bier besseren Zuspruch. Es war haltbarer, konnte weiter verschickt werden und schmeckte besser. Aber Bier und ebenso auch Wein waren reichlich im Ausschank. Sie wurden gern getrunken und bescherten der Stadt ordentliche Einnahmen. Diese wollte die Einnahmen nun mehren und suchte nach einer Erweiterung der Erlaubnis. Im gesamten Amt Angermund sollte nur das Bier verzapft werden, das in Ratingen gebraut oder gekauft worden sei.

Düsseldorf war Residenzstadt
des Landesherrn

„Als Begründung wurde angeführt, die Bürger seien sehr arm, sie hätten keine Nahrung und ihre Häuser seien verfallen – eine Beschreibung, die als zutreffend angesehen werden muss,“ schreibt Archivchefin Münster-Schröer, und: „… denn auch andere Quellen berichten von einem Niedergang der Stadt in dieser Zeit.“ Das alles stimmte in der Tat, denn Düsseldorf war Residenzstadt des Landesherrn und daher aufgestockter Förderungen sicher. Die Bettelei war erfolgreich – die Stadt erhielt die Erweiterung des „byerbruwer amboicht“ für das gesamte Amt Angermund. Doch der Landesherr war auch nicht ohne: Nur wenige Monate später kassierte er jeden vierten Pfennig jährlich aus dem Geschäft mit dem Bier.