Neue Zahlen bestätigen gute Auslastung der Notfallpraxis
Im Jahr werden im Schnitt 5200 Fälle behandelt. Die Kassenärztliche Vereinigung ging bisher von weniger aus.
Die von der Schließung bedrohte Notfallpraxis auf der Mülheimer Straße wird sehr stark in Anspruch genommen. Dies geht aus einer Anfrage des Ratinger CDU-Landtagsabgeordneten Wilhelm Droste hervor.
Die Landesregierung teilte jetzt mit, dass die Praxis allein in den Jahren 2011 bis 2013 nie weniger als 5200 Behandlungsfälle zählte. Zu den vergleichbaren Zahlen im selben Zeitraum in der Kinderambulanz Düsseldorf-Kaiserswerth hieß es, dass pro Kalenderjahr nie weniger als 7100 Behandlungsfälle bei Kindern zwischen 0 und 18 Jahren gezählt worden seien.
Nach Ansicht Drostes kann angesichts dieser Zahlen nicht von einer zu geringen Auslastung gesprochen werden. Er hat die Antwort der Landesregierung zum Anlass genommen, sich mit einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KNVO), Dr. Peter Potthoff, zu wenden. Die KNVO geht nach eigener Aussage davon aus, dass die bisher vorhandenen Praxen im Schnitt nur zu 50 Prozent ausgelastet sind. „Sollte die kinderärztliche Notfallpraxis in Ratingen geschlossen werden, würden betroffene Ratinger und Patienten absehbar auf Krankenhäuser in der Umgebung wie die Kinderklinik Kaiserswerth ausweichen.
Bereits jetzt gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte von Ärzten, Eltern und Patienten über lange Wartezeiten. Angesichts dieser Zahlen wäre im Falle einer Schließung der Ratinger Notfallpraxis eine deutliche Verschlechterung des ärztlichen Versorgungsangebotes vor allem für Kinder zu befürchten“, so Drose.
Zu der Frage, ob die personellen Ressourcen der Kinderklinik Kaiserswerth ausreichen, um zusätzliche Notfälle bei einer Schließung der Notfallpraxis in Ratingen mit zu behandeln teilt die Landesregierung lediglich mit, dass es nach wie vor noch keine abschließende Entscheidung über die zukünftigen Standorte der kinderärztlichen Notfallpraxen gebe. Wie bereits berichtet, muss auch die Ärztekammer der Notdienst-Reform zustimmen.